Mit dem Urteil, das der Nachrichtenagentur AWP vorliegt, wurden sämtliche Klagen von UFC-Que Choisir zurückgewiesen. Ausserdem verurteilte das Gericht den Verband zur Übernahme der Kosten. UFC-Que Choisir muss 5000 Euro an Nestlé Waters und zwei Tochtergesellschaften zahlen - darunter diejenige, welche die Perrier-Produktionsstätte in Vergèze im Département Gard betreibt.
Die Konsumentenschutzorganisation UFC-Que Choisir wollte Nestlé in einem Eilantrag untersagen lassen, Perrier wegen angeblich unzulässiger Aufbereitungsverfahren weiter als «natürliches Mineralwasser» zu vertreiben. Es ging um den Vorwurf, das Wasser sei mit Verfahren behandelt worden, die EU-Regeln widersprechen. Nestlé hatte stets erklärt, man habe unter Aufsicht gearbeitet und die Sicherheit sei nie gefährdet gewesen.
Endgültige Klärung steht noch aus
Der Schweizer Lebensmittelriese begrüsste den Entscheid des Gerichts, alle Forderungen von UFC-Que Choisir in diesem Fall zurückzuweisen. Das Urteil bestätigte, «dass die Lebensmittelsicherheit von Perrier-Mineralwasser stets gewährleistet war und dass Perrier-Mineralwasser unter den gegebenen Umständen weiterhin verkauft werden kann», hiess es von Nestlé auf AWP-Anfrage am Dienstagabend.
Bei dem Entscheid handelt es sich allerdings nicht um ein Hauptverfahren, sondern um eine Eilentscheidung, bei der es um vorläufige Massnahmen wie einen Vertriebsstopp ging. Die endgültige rechtliche Klärung der Zulässigkeit der Bearbeitungsverfahren steht weiterhin aus.
UFC-Que Choisir hatte eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Nanterre gegen Nestlé Waters und verschiedene in den Skandal mutmasslich verwickelte Akteure eingereicht. Der Streit ist Teil eines grösseren Skandals um Nestlé Waters, nachdem Anfang 2024 in Frankreich der Einsatz verbotener Filter- und UV-Technik bekannt geworden war.
Der Konzern zahlte eine Strafe von zwei Millionen Euro, um eine Verfahren zu vermeiden. Eine Senatsuntersuchung sprach später auch von Vertuschung durch Regierungsstellen.
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(AWP)
