Einerseits sollen bestehende Abkommen in den Bereichen Luft- und Landverkehr, des Handels mit Lebensmitteln, der gegenseitigen Anerkennung von Konformitätsbewertungen (MRA) und der Personenfreizügigkeit aktualisiert werden. Weiter werden in den Vertragstexten regelmässige Kohäsionszahlungen der Schweiz an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten geregelt.
Andererseits sieht das Paket neue Abkommen in den Bereichen Strom, Gesundheit und Lebensmittelsicherheit vor. Zudem soll ein hochrangiger Dialog zwischen der Schweiz und der EU eingerichtet werden. Die neuen Texte sehen auch eine verstärkte parlamentarische Zusammenarbeit vor.
Dynamische Rechtsübernahme und Streitbeilegung
Die vertiefte Partnerschaft regelt in den modernisierten Abkommen in den Bereichen Luftverkehr, MRA, Landverkehr und der Personenfreizügigkeit sowie in den drei neuen Abkommen die sogenannte dynamische Rechtsübernahme. Diese soll gewährleisten, dass die Abkommen auch bei einer Rechtsentwicklung ihre Gültigkeit behalten.
Konkret müsste die Schweiz ihr Recht jenem der EU anpassen. Bern soll dabei ein Mitspracherecht im Gesetzgebungsverfahren der EU erhalten. Diesen Mechanismus, der auch Decision Shaping genannt wird, kennt die Schweiz bereits beim Schengen-Abkommen.
Weiter ist ein Streitbeilegungsverfahren vorgesehen. Bei einer Uneinigkeit, die nicht in einem gemischten Ausschuss geklärt werden kann, soll ein Schiedsgericht angerufen werden. Dessen Entscheid wäre dann rechtlich bindend. Bei Fragen zur Auslegung von EU-Recht muss das Schiedsgericht den Europäischen Gerichtshof (EuGH) konsultieren.
Bereits im November 2025 wurde in Bern ein Abkommen zur Assoziierung der Schweiz an den Programmen der EU unterzeichnet. Dieser regelt etwa die Teilnahme von Forschenden in der Schweiz am EU-Forschungsprogramm Horizon Europe oder die Teilnahme der Schweiz am Bildungs- und Mobilitätsprogramm Erasmus plus.
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(AWP)
