Die Verleger verabschiedeten die Vereinbarung an ihrer Mitgliederversammlung im Rahmen des Swiss Media Forums in Luzern. Die Mitglieder hätten mit 73 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen ein klares Zeichen für eine tragfähige Sozialpartnerschaft in der Medienbranche gesetzt, teilte der Verband Schweizer Medien (VSM) am Donnerstagmittag mit.
Die Einigung schaffe vorteilhafte Mindestarbeitsbedingungen für rund 4000 betroffene Medienschaffende. Die Gewerkschaft Syndicom hatte der Vereinbarung bereits im Vorfeld zugestimmt. Und auch die Gewerkschaft Impressum «sieht den Weg zu einer Vereinbarung frei», wie es in der Mitteilung des VSM heisst.
Der Tessiner Verlegerverband, der neu Media Svizzeri heisst, werde sich ebenfalls mit der Vereinbarung auseinandersetzen.
Ein Kompromiss auf Zeit
«Angesichts des äusserst anspruchsvollen Marktumfelds ist die Vereinbarung ein klares Zeichen für verlässliche Rahmenbedingungen und die Stärkung der Attraktivität des journalistischen Berufsfelds», lässt sich VSM-Direktorin Pia Guggenbühl in der Mitteilung zitieren.
Der auf drei Jahre befristete Kontrakt tritt in Kraft, sobald Dreiviertel der betroffenen Mitarbeitenden der Vereinbarung unterstellt sind - durch eine entsprechende Unterzeichnung des Papiers durch die einzelnen Verleger.
Gemäss Syndicom ist die Vereinbarung ein mit dem VSM ausgehandelter «Kompromiss», wie die Gewerkschaft bereits letzte Woche mitgeteilt hatte - und ein «erster Schritt in Richtung eines veritablen Gesamtarbeitsvertrags». Ein solcher, wie ihn die Medienschaffenden in der französischsprachigen Schweiz sowie der SRG seit vielen Jahren kennen, sei weiterhin das Ziel.
Die Vereinbarung setze «dem Wildwuchs der Arbeitsbedingungen in der privaten Medienbranche» endlich ein Ende und etabliere «dringend benötigte Mindeststandards», hiess es vonseiten Syndicoms weiter. Verbesserungen bringe die Vereinbarung insbesondere für Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger. Die vereinbarten Einstiegslöhne liegen über dem bisherigen Niveau.
Neuer GAV weit entfernt
Für einen neuen Gesamtarbeitsvertrag lagen die Positionen in den 30 Verhandlungsrunden zu weit auseinander. So stimmten die Gewerkschaften der Branchenvereinbarung auch nur zähneknirschend zu. Unter anderem sind im Papier die Honorare der freien Medienschaffenden nicht verbindlich geregelt. Sie sollen lediglich als «angemessen» gelten.
Man bedaure dies, werte die Vereinbarung aber dennoch als positives Signal, liess Impressum vor zwei Wochen zum Verhandlungsergebnis verlauten. Impressum hat «erfreut» zur Kenntnis genommen, dass der VSM zusätzlich ein «Merkblatt Freischaffende» zur Orientierung seiner Mitglieder publiziert hat.
Der letzte Gesamtarbeitsvertrag für die bei privaten Unternehmen in der Deutschschweiz und dem Tessin angestellten Medienschaffenden war 2004 von den Verlegern gekündigt worden.
mk/
(AWP)
