Laut zwei Umfragen lehnen KMU und Stimmberechtigte die Neuregelung klar ab, wie der Schweizerische Gewerbeverband in Bern vor den Medien bekannt gab.

Sowohl Gewerbetreibende als auch Stimmberechtigte befürchten dadurch eine Verwässerung der Marke «Schweiz» sowie einen Vertrauensverlust bei den Konsumenten. Der Schweizerische Gewerbeverband (sgv) liess dazu zwei Umfragen durchführen, wie es am Dienstag hiess.

Die nicht repräsentative Online-Umfrage richtete sich an die Kantonalverbände, bei der 289 Antworten eingingen. Parallel dazu führte das Institut Demoscope von Mitte Juli bis Anfang August eine repräsentative Befragung bei 1154 Stimmberechtigten durch.

Die Ergebnisse beider Umfragen zeigten ein einheitliches Bild. So seien fast 90 Prozent der befragten Gewerbetreibenden und Stimmberechtigten der Auffassung, dass das Schweizerkreuz als Exklusivrecht den inländischen Produzenten vorbehalten bleiben müsse.

In der Demoscope-Umfrage gaben 60 Prozent der Befragten an, ihr Vertrauen in die Aussagekraft des Schweizerkreuzes nehme durch die Praxisänderung ab. Die Hälfte der Gewerbetreibenden bewertet die Neuregelung als «sehr nachteilig» für KMU ohne Auslandsfertigung.

Fast 9 von 10 Befragten waren sowohl in der Unternehmens- als auch in der Bevölkerungsbefragung der Meinung, die Wirtschaft werde besser unterstützt, wenn das Schweizerkreuz Schweizer Produzenten vorbehalten bleibe. Eine grosse Mehrheit befürchtete zudem, dass eine Abwanderung der Produktion ins Ausland die Innovationsstärke des Standorts Schweiz schwäche.

Standort nicht schwächen

Unterstützung erhielt diese Sichtweise von Sven Reinecke, Geschäftsführender Direktor des Instituts für Marketing & Customer Insight an der Universität St. Gallen (HSG). Bilder wie das Schweizerkreuz wirkten schneller als Worte und würden von Konsumenten als Herkunfts- und Qualitätssignal für das ganze Produkt wahrgenommen. Der Verband fordert darum, die Exklusivität des Schweizerkreuzes für inländische Produzenten rasch wieder einzusetzen, um den Produktions- und Innovationsstandort nicht nachhaltig zu schwächen.

Das Eidgenössische Institut für geistiges Eigentum (IGE) hatte seine Praxis im März 2026 geändert. Seither darf das Schweizerkreuz auch für Angaben wie «Swiss Design» oder «Swiss Engineering» verwendet werden, selbst wenn die Herstellung vollständig im Ausland erfolgt. Das IGE begründete den Schritt damit, dass die Schweizer Wirtschaft unter der Frankenstärke und hohen US-Zöllen leide.

(AWP)