Die von den EU-Staaten im Frühjahr 2024 beschlossene GEAS-Reform gibt den Mitgliedstaaten für die Umsetzung eine Frist bis Juni 2026 - bis dahin gelten europaweit die bisherigen Regeln. Die Reform sieht unter anderem eine Verpflichtung zur Identitätskontrolle bei Ankommenden vor. Asylbewerber mit einer EU-weiten Schutzquote von unter 20 Prozent sollen ihr Verfahren an der EU-Aussengrenze durchlaufen und gegebenenfalls direkt von dort abgeschoben werden.
Zu der Reform hatte es bereits im November einen Kabinettsbeschluss gegeben - wenige Stunden bevor die Ampel-Koalition zerbrach. Da sich dann keine Mehrheit mehr im Bundestag für den Gesetzentwurf fand, muss das Vorhaben jetzt noch einmal neu aufs Gleis gesetzt werden./abc/DP/mis
(AWP)