Diese Möglichkeit besteht, weil sich das Recht der Europäischen Union (EU) zwischen dem Abschluss der Verhandlungen im Dezember 2024 und dem Inkrafttreten weiterentwickeln könnte. Gewisse Abkommen sehen vor, dass die Schweiz ihr Recht auf jenes der EU abstimmt, damit sie angewendet werden können. Dies gilt beispielsweise bereits beim Schengener oder beim Luftverkehrsabkommen.
Betreffend die Binnenmarktabkommen der Bilateralen I, werden allfällige Rechtsentwicklungen der EU gemäss den aktuell geltenden Verfahren in die Abkommen übernommen, wie ein Sprecher des Aussendepartements auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA sagte.
Nachverhandlungen zwischen Bern und Brüssel
Anders ist dies bei den Verträgen, die die Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU erweitern sollen, denn bei diesen besteht noch kein Mechanismus zur Angleichung der Rechtssysteme. Es betrifft die Abkommen in den Bereichen Strom, Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.
Bei diesen Abkommen wird gemäss dem Sprecher eine allfällige Übernahme von Rechtsakten im Gemischten Ausschuss des jeweils betroffenen Abkommens im Detail ausgehandelt werden. In diesem Rahmen werde die Schweiz auch allfällige «Schweiz-spezifische Anpassungen» und Übernahmemodalitäten betreffend diese Rechtsakte geltend machen können.
(AWP)
