Die Initiative, die von 438 Personen unterzeichnet worden war, verlangt, dass für medizinische und gesundheitsbezogene Massnahmen die Einwilligung der betroffenen Schülerinnen und Schüler beziehungsweise ihrer Eltern benötigt werden. Beispielsweise im Zusammenhang mit Maskenpflicht oder beim Testen.

Die Initiantinnen und Initianten begründeten ihr Begehren damit, dass die Eltern und nicht der Staat für die Gesundheit der Kinder verantwortlich sei. Zu den Initianten gehört auch Urs Lang, der 2022 für die coronamassnahmenkritische Bewegung «Aufrecht» für den Nidwaldner Regierungsrat und 2023 für den Ständerat kandidiert hatte.

Sowohl Regierung als auch Parlament hatten die Initiative abgelehnt. Bildungsdirektor Res Schmid (SVP) argumentierte, sie könne die Erwartungen, die sie wecke, nicht erfüllen. Keine Wirkung hätte sie etwa bei grossen Ereignissen wie Pandemien, weil dann die Gesetzgebung des Bundes gelte.

Einfache Massnahmen, wie etwa gegen Kopfläuse, würden unnötig erschwert, wenn immer ein schriftliches Einverständnis eingeholt werden müsse. Und: Auswirkungen hätte die Volksinitiative vor allem auf die schulärztlichen Reihenuntersuchungen. Würden die Stimmberechtigten die Volksinitiative gutheissen, wären diese nicht mehr obligatorisch. Sie könnten damit ihren Zweck nicht mehr erfüllen, argumentierte die Regierung gegen die Initiative.

Ähnlich lautende Volksbegehren waren auch in anderen Kantonen lanciert worden.

(AWP)