(AWP)
Im Streit um die Nutzung von Songtexten hat der ChatGPT-Betreiber OpenAI eine Niederlage gegen die deutsche Verwertungsgesellschaft Gema hinnehmen müssen. Das Landgericht München entschied zugunsten der klagenden Gema, dass der US-Konzern bei neun bekannten Liedern - von «Atemlos» bis «Männer» - Urheberrechte verletzt habe./ruc/DP/mis
11.11.2025 10:31
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