«Solange die Ukraine uns kein Öl gibt, solange bekommt sie aus Ungarn kein Gas», hatte Orban am Mittwoch auf seiner Facebook-Seite angekündigt. Die Blockade der Gasdurchleitungen in die Ukraine wirft Experten zufolge schwerwiegende juristische und europarechtliche Fragen auf. Der Gashandel liegt nämlich in den Händen von privaten Firmen, darunter Unternehmen, die mit dem Energieträger handeln und solchen, die den Transport durch Röhren bewerkstelligen. In Ungarn ist dies der Pipeline-Betreiber FGSZ, eine Tochter des Mineralölkonzerns MOL .

Die Händler erwerben bei den Pipeline-Betreibern Kapazitäten für die Durchleitung, die diese bei Auktionen vergeben. Orbans Verordnung untersagt es nun dem ungarischen Betreiber FGSZ, ab Juli Kapazitäten für die Durchleitung zu den Übertrittspunkten in die Ukraine anzubieten. Die Kapazitäten für das zweite Quartal (April bis Juni) hat das Unternehmen bereits verkauft. Ein Eingriff in diese Verträge hätte für die Regierung enorme Schadenersatzforderungen nach sich gezogen.

Die Ukraine hat im vergangenen Jahr nach Angaben des staatlichen Gasnetzbetreibers rund 44 Prozent seiner Gasimporte über Ungarn erhalten. Weitere wichtige Transitländer für den ukrainischen Gasimport sind Polen und die Slowakei. Orbans Verordnung kann im Prinzip jederzeit zurückgenommen werden.

Der Ungar steht am 12. April vor einer Parlamentswahl, die er verlieren könnte. In den vergangenen Wochen heizte er Konflikte mit der Ukraine an, um daraus Wahlkampfmunition zu schöpfen. Zuletzt blockierte er in der EU einen für die Ukraine lebenswichtigen Kredit in Höhe von 90 Milliarden Euro. Der Rechtspopulist gilt zugleich als wichtigster Verbündeter Russlands in der EU./ast/gm/DP/men

(AWP)