Wie die Niederlande, Frankreich und Deutschland sei Österreich nun neben verschiedenen anderen Interessensvertretungen als Streithelfer zugelassen, teilte das österreichische Agrarministerium am Sonntag mit.
Emmentaler auch «österreichische Tradition»
Es gehe um Rechtssicherheit für die Hersteller in Österreich, so Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig. Schliesslich werde der Emmentaler in Österreich bereits seit 90 Jahren erzeugt.
«Der Emmentaler ist kein exklusives Schweizer Kulturgut, sondern ein fester Bestandteil der europäischen und insbesondere der österreichischen kulinarischen Tradition», so Totschnig. In Österreich würden pro Jahr an die 14'000 Tonnen dieses Hartkäses produziert und ein Teil davon auch exportiert.
Durch die Zulassung als Streithelfer kann Österreich nun Stellung im Rechtsstreit beziehen. In den kommenden Monaten sollen Stellungnahmen der Streithelfer beim Europäischen Gericht (EuG) erfolgen. Sie wollen ermöglichen, dass Käse mit dem Namen «Emmentaler» auch weiterhin ausserhalb der Schweiz reifen kann und verhindern, dass das exklusiv nur mehr in der Schweiz geschehen darf.
Die Europäische Kommission verweigert seit Januar 2025 den Schutz des Namens. In ihrem Durchführungsbeschluss begründet die Kommission in Brüssel den Entscheid damit, dass der Name historisch und kulturell mit einem grösseren geografischen Gebiet als nur der Schweiz verbunden sei. Der Name «Emmentaler» gelte in der EU als Gattungsbezeichnung.
Abkommen über Käsebezeichnungen
Gegen den Beschluss der EU-Kommission reichte Emmentaler Switzerland im April 2025 beim EU-Gericht eine Klage ein. Der Begriff «Emmentaler» sei durch mehrere völkerrechtliche Vereinbarungen als geografische Ursprungsbezeichnung geschützt, hiess es darin.
Ein entsprechendes internationales Abkommen wurde 1951 im italienischen Stresa unterzeichnet. «Damit sei seit den 1950er-Jahren völkerrechtlich anerkannt, dass die Bezeichnung 'Emmentaler' in Alleinstellung für Käse der Schweiz vorbehalten sei. Das sei von italienischen Gerichten bereits bestätigt worden», war weiter zu lesen.
Durch den Markenschutz soll das Original klar von Nachahmer-Produkten abgegrenzt werden. Damit sollen die Schweizer Qualität, die Wertschöpfung für die einheimischen Käser und ein Stück kulturelle Identität geschützt werden.
(AWP)
