Die grosse Kammer ist am Donnerstag im Wesentlichen den Beschlüssen gefolgt, die der Ständerat in der Sommersession gefällt hatte. Dies bedeutet auch, dass das Parlament deutlich weniger weit geht, als es der Bundesrat ursprünglich wollte. Insbesondere werden weniger Personen den Geldwäscherei-Bestimmungen unterstellt als von der Landesregierung vorgeschlagen.

In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat die Gesetzesänderungen mit 116 zu 75 Stimmen bei 5 Enthaltungen an. Gegen das Gesetz stimmten die SVP-Fraktion und einige Freisinnige.

Mit den verbliebenen Differenzen muss sich nun nochmals der Ständerat befassen. Unter anderem möchte der Ständerat Immobilientransaktionen erst ab einem Wert von fünf Millionen Franken den Sorgfaltspflichten unterstellen. Der Nationalrat votierte auf Antrag einer Minderheit der vorberatenden Kommission um Beat Flach (GLP/AG) für eine Grenze von 3 Millionen Franken.

Anträge der Ratslinken, die Obergrenze ganz zu streichen und die Vorlage auch in zahlreichen anderen Punkten zu verschärfen, fanden keine Mehrheit.

Längere Vorgeschichte

Ziel der Vorlage ist es, Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung gezielter zu bekämpfen. Sogenannte Beraterinnen und Berater - also etwa Rechtsanwältinnen und Notare, die sich mit der Gründung und Strukturierung von Unternehmen beschäftigen - sollen künftig dem Geldwäschereigesetz unterstehen und entsprechende Sorgfalts- und Meldepflichten erfüllen müssen.

Dieses Vorhaben war vor wenigen Jahren im Parlament gescheitert. Trotzdem präsentierte der Bundesrat 2024 einen neuen Entwurf. Grund war der Druck aus dem Ausland. Die internationale Regulierungsbehörde FATF (Financial Action Task Force) hatte Anpassungen angemahnt.

Die Vorschläge des Bundesrats waren ursprünglich Teil der Botschaft über das Bundesgesetz zur Einführung eines Transparenzregisters. Die Rechtskommission des Ständerates (RK-S) trennte die Bestimmungen über Sorgfaltspflichten für Beraterinnen und Berater allerdings aus der Transparenzregister-Vorlage heraus - und erarbeitete einen eigenen, weniger weit gehenden Entwurf.

Die kleine Kammer nahm diesen im Juni im Wesentlichen an. Namentlich sind damit Personen und Unternehmen für ihre Tätigkeit als Revisionsstelle vom Geltungsbereich des Gesetzes ausgenommen. Die Landesregierung war ursprünglich von maximal 3000 Betroffenen ausgegangen, nun dürften es deutlich weniger sein.

Warnung vor Reputationsschaden

Es sei nie die Absicht gewesen, alle Beratungstätigkeiten dem Geldwäschereigesetz zu unterstellen, erläuterte Finanzministerin Karin Keller-Sutter. Es gehe um zwei Bereiche mit hohem Geldwäscherei-Risiko, die Strukturierung von Gesellschaften und Immobilientransaktionen. Sie warnte allerdings vor einer Verwässerung der Vorlage und einem Reputationsschaden für die Schweiz.

Bereits in der Ständeratsdebatte hatte Keller-Sutter gesagt, dass der Bundesrat möglicherweise bald wieder weitere Änderungen anregen werde. Im Nationalrat unterstütze die Landesregierung wenig überraschend eine Reihe von Minderheitsanträgen, mit denen die Ratslinke zu den Vorschlägen des Bundesrats zurückkehren wollte.

In der Debatte prallten grundsätzlich unterschiedliche Sichtweisen aufeinander. Zentral sei der Schutz des Berufsgeheimnisses, sagte Philipp Matthias Bregy (Mitte/VS) namens der Kommission. Dieses müsse beispielsweise gelten, wenn es Anwälte und Notare mit Familienrecht, Erbverträgen oder der Übertragung kleiner Immobilien zu tun hätten.

«Auf Kernrisiken konzentrieren»

Man habe sich auf die Kernrisiken konzentrieren wollen, so Bregy. Dies sei mit der Vorlage gelungen. Auch die FDP-Fraktion war mehrheitlich einverstanden mit den Anträgen der Kommissionsmehrheit. Nadine Gobet (FDP/FR) lobte, die Vorlage ermögliche eine risikobasierte Herangehensweise.

Grundsatzkritik übte Michaël Buffat (SVP/VD). Die Vorlage bringe zu grosse administrative Lasten für die Branche und damit höhere Preise für alle. Die SVP wollte nicht auf die Vorlage eintreten, drang damit aber nicht durch.

Beat Flach (GLP/AG) warnte dagegen davor, dass sich die Schweiz ohne strengere Regulierung zur Drehscheibe für dubiose Machenschaften entwickeln könnte. «Das kann nicht im Interesse unserer Wirtschaft sein.»

«Minimum des Minimums»

Christian Dandrès (SP/GE) erinnerte an den Skandal um die Panama Papers und kritisierte die Vorlage als zu lax. Wer Immobilientransaktionen erst ab einem Wert von 5 Millionen Franken dem Geldwäschereigesetz unterstelle, verkenne, wie das organisierte Verbrechen vorgehe, argumentierte er in Anspielung auf die vom Ständerat beschlossene Obergrenze.

Auch Raphaël Mahaim (Grüne/VD) argumentierte, einige vom Ständerat in die Vorlage eingebauten Ausnahmen seien absurd. Es gehe darum, bei der Regulierung «das Minimum des Minimums» zu erreichen.

(AWP)