Der Bundesrat verabschiedete an seiner Sitzung die Botschaft ans Parlament über die Finanzierung der Reservekraftwerke, wie er am Freitag mitteilte. Hintergrund ist die Gefahr eines Strommangels, insbesondere im Winter.
Reservekraftwerke bildeten einen unverzichtbaren Bestandteil der Stromreserve, so der Bundesrat. Laut Risikoanalysen des Bundes könnte eine dreimonatige Mangellage im Winter Schäden von bis zu 84 Milliarden Franken nach sich ziehen.
Die eidgenössischen Räte werden sich voraussichtlich schon in der Herbst- und Wintersession 2026 mit dem Geschäft befassen. Für den Bund seien die Ausgaben haushaltsneutral, hiess es. Gemeint ist damit, dass sie an die nationale Netzgesellschaft Swissgrid weiterverrechnet und über das Netznutzungsentgelt auf die Stromkonsumentinnen und -konsumenten überwälzt werden.
Verträge sind unterzeichnet
Der Bund hatte im Mai 2025 fünf Reservekraftwerken den Zuschlag gegeben. Nebst dem schon bestehenden Kraftwerk von Cimo in Montey VS handelt es sich um die Anlagen Sisslerfeld 1 (Getec) und 2 (Sidewinder) in Eiken AG, eine in Stein AG (Getec) sowie das Reservekraftwerk Auhafen der Axpo in Muttenz BL. Die Verträge mit den Anbietern seien im ersten Halbjahr 2026 unterzeichnet worden, schrieb der Bundesrat am Freitag.
Bis zur Inbetriebnahme der neuen Kraftwerke gilt eine Übergangslösung. Der Bundesrat hatte im Oktober 2025 entschieden, die Verträge der schon bestehenden Reservekraftwerke in Monthey VS und Cornaux NE über Ende April des laufenden Jahres hinaus zu verlängern. Bestehen bleiben auch die Notstromgruppen. Ab Februar 2027 soll zudem der Gasturbinen-Prüfstand des Unternehmens Ansaldo Energia in Birr AG als Übergangs-Reservekraftwerk bereitstehen.
WWF ist unzufrieden
Die Umweltschutzorganisation WWF übte in einer Stellungnahme Kritik am Vorhaben des Bundesrates. Sie sprach in einer Mitteilung von einer unnötigen Luxusreserve, die rund 26 mal teurer sei als die vorhandenen Alternativen. Stand heute sei der Bedarf für Neubauten nicht gegeben.
Der WWF stellte infrage, ob es für Neubauten die nötige gesetzliche Grundlage gebe. Zudem warf er dem Bundesrat vor, die Inkraftsetzung des Stromversorgungsgesetzes aus taktischen Gründen hinauszuschieben. Denn darin sei klar geregelt, dass teure Neubauten nur als letzte Option infrage kämen.
(AWP)
