Der Ständerat begrüsste in der Debatte zwar das Anliegen und konnte ihm verschiedene Vorteile abgewinnen. Er lehnte die Initiative dennoch mit 34 zu 9 Stimmen ab. Sorgen um Armee und Zivilschutz überwogen.

Ein grosser Teil der Dienstpflicht würde gemäss der Initiative anderswo als im Sicherheitsdienst anfallen, sagte Andrea Gmür-Schönenberger (Mitte/LU) für die Mehrheit der Sicherheitspolitischen Kommission. Der Wehrdienst und die Alimentierung von Armee und Zivilschutz stünden indessen im Zentrum der Dienstpflicht in der Verfassung.

Durch die Rekrutierung von 70'000 stellungspflichtigen jungen Frauen und Männern im Jahr würden die Ausgaben für den Erwerbsersatz um 800 Millionen Franken im Jahr steigen und jene für die Militärversicherung um 160 Millionen.

Ausgestaltung schwierig

Zudem wüsste man gar nicht, wohin mit ihnen: Für den Aufwuchs von Militär und Zivilschutz brauche es lediglich etwa 35'000 Wehrleute jährlich, sagte Gmür-Schönenberger. So stelle sich die Frage, wie sich der Einsatz auf anderen Gebieten neutral für Arbeitsmarkt und Löhne sowie ohne Konkurrenz für die Wirtschaft gestalten lässt.

Charles Juillard (Mitte/JU) trat für die Initiative ein und erklärte, die Schweiz lebe in einer neuen Epoche multipler Bedrohungen. Dieser werde ein Dienst für alle besser gerecht als die klassische Wehrpflicht.

In Israel gelte seit langem die Dienstpflicht für Mann und Frau, erklärte Daniel Jositsch (SP/ZH). In der Wirtschaft sei erwiesen, dass geschlechtlich ausgewogene Teams besser arbeiten. Warum dies in der Schweizer Armee nicht der Fall sei sollte, erschliesse sich ihm nicht. Matthias Michel (FDP/ZG) resümierte, die Zeit für einen Service Citoyen sei vielleicht noch nicht reif.

Premiere im Ständerat

Bundesrat und Verteidigungsminister Martin Pfister erklärte, der verfassungsmässige Hintergrund für die Dienstpflicht sei die Sicherheit. Werde diese Pflicht auf andere gesellschaftliche Anliegen ausgedehnt, könnte sie in Konflikt mit dem Verbot der Zwangsarbeit kommen.

Zwangsarbeit nämlich sei nur für den Militärdienst und zur Behebung von Notlagen zulässig. Zudem würden der Wirtschaft gleichzeitig viele Arbeitskräfte entzogen - mit unbezifferbaren Folgen.

(AWP)