Entsprechende Vereinbarungen zwischen Kantonen und Unternehmen sollen nach dem Willen beider Räte ihre Gültigkeit behalten, sofern sie vor dem 1. Januar 2025 geschlossen wurden. Damit stellt sich das Bundesparlament gegen eine rückwirkende Anwendung einer am 15. Januar des laufenden Jahres erlassenen neuen OECD-Regel, der sogenannten «Integrity Rule».
Diese besagt, dass gewisse steuerliche Vorteile ab 2026 durch eine Ergänzungssteuer neutralisiert werden müssen, sofern sie nach dem 30. November 2021 gewährt wurden.
Der Ständerat nahm am Donnerstag mit 24 zu 14 Stimmen bei fünf Enthaltungen eine Motion seiner Wirtschaftskommission an. Der Nationalrat hatte bereits am Montag eine gleichlautende Kommissionsmotion gutgeheissen. Der Bundesrat muss nun gegen seinen Willen die Mindestbesteuerungsverordnung ändern.
Welche Rechtswirkung die Annahme der Motion entfalten würde, war zunächst nicht völlig klar. Denn Mehrheitssprecher Erich Ettlin (Mitte/OW) brachte in der Debatte eine «enge» Interpretation ins Spiel. Demnach ginge es nur um das Steuerjahr 2024. Dasselbe hatte am Montag im Nationalrat bereits Paolo Pamini (SVP/TI) getan.
In beiden Räten stellten sich SP, Grüne und GLP ebenso wie der Bundesrat gegen die Kommissionsmotion. Sie warnten insbesondere, die Schweiz könnte den sogenannten Q-Status verlieren. Dies würde es anderen Staaten erlauben, die Mindeststeuer selbst einzuziehen. Zudem würde eine Annahme der Motion laufende Verhandlungen zu Steuerfragen unter anderem mit der EU belasten, gaben sie zu bedenken.
(AWP)