Im Rat empfahl Kommissionssprecher Beat Rieder (Mitte/VS) die nach der Behandlung im Nationalrat vorliegende Fassung bei den Strafbestimmungen zu übernehmen. Die nötigen Klärungen seien erfolgt.

Den Fahrlässigkeitsbestimmungen des Nationalrats könne der Ständerat auch zustimmen. Ihre Umsetzung werde zwar schwierig, da von ihnen in der Regel Organisationen betroffen seien und nach Verantwortlichen gesucht werden müsste. Angesichts des geringen Umfangs spiele die Bestimmung aber kaum eine Rolle.

Bundesrat Albert Rösti dankte für die speditive Behandlung. Das Gesetz sei eine Versicherung, welche es hoffentlich nicht brauche. Jetzt könne der Bund die Verträge unterzeichnen, damit die thermischen Reservekraftwerke entstehen können. Deren Bau gehe über 2026 hinaus.

Mit der thermischen Stromreserve soll die Schweiz besser für Strom-Mangellage gewappnet sein. Eine Strommangellage wird vom Bund als grösstes Risiko eingestuft, noch vor einer Pandemie. Die Elektrizitätskommission (Elcom) wies in mehreren Berichten auf die Notwendigkeit einer gesetzlichen thermischen Stromreserve hin.

Die heute per Notrecht in der bis Ende 2026 geltenden Winterreserveverordnung verankerten Regeln sollen daher - mit der Änderung des Stromversorgungsgesetzes - auf eine gesetzliche Basis gestellt werden.

Diese besteht aus Reservekraftwerken, die mit Öl und Gas betrieben werden können, gepoolten Notstromgruppen und Wärme-Kraft-Kopplungs-Anlagen (WKK-Anlagen). Die Wasserkraftreserve war zuvor bereits mit der Verabschiedung des Energie-Mantelerlasses gesetzlich verankert worden.

Am Schluss bestanden zwischen den Räten nur noch bei den Strafbestimmungen Differenzen.

(AWP)