Er folgte dem Nationalrat, das Geschäft ist damit bereit für die Schlussabstimmung. Es erfüllt eine Motion, welche der damalige Walliser CVP-Nationalrat Christophe Darbellay 2011 eingereicht hatte. Wie Damian Müller (Mitte/LU) im Ständerat sagte, wollte der Bundesrat die Motion eigentlich abschreiben, was das Parlament verweigerte.
Für die schliesslich vorgelegte Änderung des Unfallversicherungsgesetzes hatte die Landesregierung alle Sozialversicherungen mit Taggeldern unter die Lupe genommen. Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider sagte, die gefundene Lösung sei pragmatisch.
Hannes Germann (SVP/SH) warnte, die Vorlage verletze Grundsätze des Versicherungsrechts. Sie regle Ausnahmefälle und verursache unverhältnismässige versicherungstechnische Abklärungen, gerade wenn ein Unfall im Ausland geschehen sei. Auch bestehe Missbrauchspotenzial.
Gemäss der verabschiedeten Regelung sollen Rückfälle oder Spätfolgen im Zusammenhang mit einem Unfall, der nicht nach Unfallversicherungsgesetz (UVG) versichert war und sich vor Vollendung des 25. Lebensjahres ereignet hat, künftig als Nichtberufsunfälle gelten. Betroffene sollen einen Anspruch auf Taggelder für höchstens 720 Tage begründen können.
Wenn eine noch nicht berufstätige Person aktuell verunfallt, übernimmt die Krankenkasse die medizinischen Kosten. Erleidet sie nach Aufnahme ihrer Erwerbstätigkeit einen Rückfall oder leidet sie unter Spätfolgen, erhält sie laut dem UVG keine Taggelder, da sie zum Zeitpunkt des Unfalls noch nicht versichert war. Der Erwerbsausfall wird zwar vom Arbeitgeber versichert, allerdings nur für eine befristete Zeit.
(AWP)