Mit 173 zu 13 Stimmen bei 3 Enthaltungen sagte die grosse Kammer Ja zum Vorstoss von Ständerat Marco Chiesa (SVP/TI). Der Ständerat hatte die Motion im September 2025 ohne Gegenstimme angenommen.

Chiesa begründete seine Forderung mit der Belastung von Mensch und Natur durch den Transitverkehr. Vorbehalten bleiben sollen beim Erheben der Gebühr die Verpflichtungen der Schweiz aus dem Landverkehrs- und dem Freizügigkeitsabkommen mit der EU.

Die Mehrheit der Räte ist damit einverstanden. Die Spitzenbelastung auf dem Nationalstrassennetz solle mit einer verkehrsabhängigen Durchfahrtsabgabe reduziert werden, lautete der Tenor.

Bedenken im Bundesrat

Die GLP plädierte im Nationalrat für ein Nein zur Motion. Sie befürchtet Vollzugsprobleme und viel administrativen Aufwand.

Auch Verkehrsminister Albert Rösti sprach sich gegen die Motion aus. Rein rechtlich sei sie zwar mit den Verträgen der Schweiz mit der EU vereinbar, sagte er. Wie die EU politisch regieren würde, sei aber offen.

Zudem sprach der Bundesrat von Umsetzungsproblemen. Eine Durchgangsabgabe würde seiner Meinung nach eine aufwendige Überwachung sämtlicher Grenzübergänge nötig machen. Er geht davon aus, dass für die verlangte Gebühr die Verfassung angepasst werden müsste.

Im fraglichen Verfassungsartikel steht, dass öffentliche Strassen ohne Gebühr benutzt werden dürfen. Allerdings kann das Parlament Ausnahmen bewilligen. Motionär Chiesa hingegen argumentiert mit dem Alpenschutzartikel in der Verfassung. Demnach muss der Bund diese Regionen vor den Auswirkungen des Transitverkehrs schützen.

(AWP)