Mit 173 zu 13 Stimmen bei 3 Enthaltungen sagte die grosse Kammer Ja zum Vorstoss von Ständerat Marco Chiesa (SVP/TI). Der Ständerat hatte die Motion im September 2025 ohne Gegenstimme angenommen.
Chiesa begründete seine Forderung mit der Belastung von Mensch und Natur durch den Transitverkehr. Bei der Abgabe gehe es nicht um eine Strafe, sondern um Lenkung des Verkehrs und eine gerechte Verteilung der Kosten, sagte Chiesa im Rat. Der blosse Transitverkehr habe für die Schweiz keinen nennenswerten Nutzen.
Die Mehrheit im Parlament sah das ähnlich. Die Spitzenbelastung auf dem Nationalstrassennetz solle mit einer verkehrsabhängigen Durchfahrtsabgabe reduziert werden, lautete der Tenor. Zusätzlich verlangten mehrere Rednerinnen und Redner im Parlament Durchfahrtsverbote, um zu verhindern, dass Reisende bei Stau auf der Autobahn auf das untergeordnete Strassennetz ausweichen.
Stau statt Osterhase
«Früher ging man an Ostern in die Kirche, und der Osterhase kam vorbei. Heute steht man an Ostern auf den Nord-Süd-Achsen im Stau», sagte Nationalrat Simon Stadler (Mitte/UR) für die Kommission. Das Problem habe sich in den vergangenen zehn Jahren massiv verschärft.
Genau hier setze die Durchfahrtsabgabe mit einem dynamischen Pricing an, so Stadler. Mit variablen Preisen wolle man erreichen, dass die Verkehrsspitze geglättet werde. Zudem gebe es auch einen gewissen Ausgleich zu Transitrouten in den Nachbarländern, wo man erhebliche Abgaben kenne.
Die GLP plädierte im Nationalrat für ein Nein zur Motion. Sie befürchtete Vollzugsprobleme und viel administrativen Aufwand. «Gerade in einer Zeit, in der die Schweiz ihre Beziehungen zu Europa mit den Bilateralen III zu stabilisieren und weiterzuentwickeln versucht, ist das kein zielführender Weg», sagte Barbara Schaffner (GLP/ZH).
Anspruchsvolle Umsetzung
Auch Verkehrsminister Albert Rösti sprach sich gegen die Motion aus. Rein rechtlich sei sie zwar mit den Verträgen der Schweiz mit der EU vereinbar, sagte er. Wie die EU politisch reagieren würde, sei aber offen.
Zudem sprach der Bundesrat von Umsetzungsproblemen. Eine Durchgangsabgabe würde seiner Meinung nach eine aufwendige Überwachung sämtlicher Grenzübergänge nötig machen. Er geht davon aus, dass für die verlangte Gebühr die Verfassung angepasst werden müsste.
Im fraglichen Verfassungsartikel steht, dass öffentliche Strassen ohne Gebühr benutzt werden dürfen. Allerdings kann das Parlament Ausnahmen bewilligen. Motionär Chiesa hingegen argumentiert mit dem Alpenschutzartikel in der Verfassung. Demnach muss der Bund diese Regionen vor den Auswirkungen des Transitverkehrs schützen.
(AWP)
