Die kleine Kammer folgte beim sogenannten Investitionsprüfgesetz in fast allen Fällen der Fassung des Bundesrats. So will die kleine Kammer nur Übernahmen von Schweizer Unternehmen durch ausländische staatliche Investoren verstärkt unter die Lupe nehmen. Nach dem Willen des Nationalrats soll die Kontrolle auch nichtstaatliche Investoren erfassen.
Der Nationalrat will überdies auch Übernahmen überprüfen, wenn diese die Versorgung mit essenziellen Gütern und Dienstleistungen gefährden oder bedrohen. Diesen Zusatz strich der Ständerat aus der Vorlage.
In der Gesamtabstimmung nahm die kleine Kammer die Vorlage mit 27 zu 11 Stimmen bei 3 Enthaltungen an - entgegen dem Antrag der Mehrheit ihrer vorberatenden Kommission. Das Geschäft geht zurück an den Nationalrat.
(AWP)