Ausländische Investitionen blieben mit dem sogenannten Investitionsprüfgesetz zwar grundsätzlich erlaubt, unterstünden aber neu einer Genehmigungspflicht. Bei Sicherheitsbedenken könnte der Staat intervenieren.

Die kleine Kammer folgte in fast allen Fällen der Fassung des Bundesrats. So sollen nur Übernahmen von Schweizer Unternehmen durch ausländische staatliche Investoren verstärkt unter die Lupe genommen werden. Dieser Entscheid fiel mit 34 zu 9 Stimmen. Nach dem Willen des Nationalrats soll die Kontrolle auch nichtstaatliche Investoren erfassen.

Kommissionsmehrheit wird zur Minderheit

Der Nationalrat will überdies auch Übernahmen überprüfen, wenn diese die Versorgung mit essenziellen Gütern und Dienstleistungen gefährden oder bedrohen. Diesen Zusatz strich der Ständerat aus der Vorlage.

Kontrolliert werden sollen geplante Übernahmen von inländischen Unternehmen im Sicherheitsbereich, die weltweit über mindestens 50 Vollzeitstellen verfügen und einen weltweiten Jahresumsatz von mindestens 10 Millionen Franken erwirtschaften. Eine Erhöhung dieser Schwellenwerte, wie sie die vorberatende Kommission des Ständerats vorgeschlagen hatte, lehnte das Plenum mit 28 zu 16 Stimmen ab.

Genehmigungspflichtig sein sollen ferner Übernahmen von Spitälern, Pharmafirmen, Lebensmittelverteilzentren, Landesflughäfen, Telekomfirmen und Banken, wenn diese weltweit durchschnittlich einen Jahresumsatz oder einen Bruttoertrag von mindestens 100 Millionen Franken erwirtschaftet haben. Die Mehrheit der Ständeratskommission wollte diesen Artikel streichen, scheiterte aber im Rat mit 27 zu 17 Stimmen.

Eingriff nur «in krassen Fällen» geplant

In der Gesamtabstimmung nahm die kleine Kammer die Vorlage mit 27 zu 11 Stimmen bei 3 Enthaltungen an - entgegen dem Antrag der Mehrheit ihrer vorberatenden Kommission. Vertreter dieser Mehrheit argumentierten, dass mit der Vorlage unnötig reguliert werde. «Sie schiessen ein Eigentor, das der Wirtschaft mehr Schaden als Nutzen bringt», sagte Hannes Germann (SVP/SH). Die Investitionskontrolle bedeute insbesondere mehr Bürokratie.

Laut Kommissionssprecher Thierry Burkart (FDP/AG) reichen die bestehenden Schutzmechanismen, um kritische Übernahmen zu verhindern. Kritische Infrastrukturen befänden sich oft im staatlichen Besitz. «Es gibt kein öffentliches Problem, es gibt keine bekannten Fälle, welche die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gefährdet hätten.»

Demgegenüber argumentierten die Befürworter des Gesetzes mit Regelungen im Ausland. In vielen Ländern gäbe es seit Längerem ähnliche Investitionskontrollen, sagte Carlo Sommaruga (SP/GE). «Es geht nicht um ein Verbot, sondern nur um eine Kontrolle von ausländischen Übernahmen», stellte er klar.

Peter Hegglin (Mitte/ZG) plädierte für ein griffiges Gesetz, «damit dieses nicht zu einem Papiertiger wird». Beat Rieder (Mitte/VS), der die Reform mit einer Motion vor Jahren lanciert hatte, bekräftigte, dass es eine Kontrolle von Übernahmen durch staatliche Akteure brauche, die der Schweiz keinen freien Marktzugang gewährten. «Der Bundesrat muss die Möglichkeit haben, in krassen Fällen einzugreifen.»

Bundesrat ist skeptisch

Das Geschäft geht zurück an den Nationalrat. Dieser hatte das Investitionsprüfgesetz vor einem Jahr mit deutlichem Mehr gutgeheissen. Er ging dabei deutlich über den Entwurf des Bundesrats hinaus.

Auslöser für die Arbeiten an dem Gesetzesprojekt war unter anderem die Übernahme des Schweizer Agrochemie-Riesen Syngenta durch den Staatskonzern Chem China für 43 Milliarden Dollar. Das Projekt wird deshalb auch «Lex China» genannt.

Der Bundesrat war von Anfang an der Ansicht, dass es keine Investitionsprüfung braucht. Die Politik der Offenheit gegenüber ausländischen Investitionen sei für den Wirtschaftsstandort Schweiz und damit auch für den Wohlstand der Bevölkerung von zentraler Bedeutung, sagte Wirtschaftsminister Guy Parmelin im vergangenen Herbst im Nationalrat.

(AWP)