Stillschweigend nahm er eine Motion seiner Rechtskommission für die Modernisierung des Gewährleistungsrechts an. Der Nationalrat hatte am Dienstag einer gleich lautenden Motion seiner Rechtskommission zugestimmt. Laut Ständeratspräsidentin Eva Herzog geht die vom Ständerat angenommene Motion jetzt noch in den Nationalrat.

Der Bundesrat war mit dem Anliegen einverstanden. Das Gewährleistungsrecht beim Kauf stamme aus dem Jahr 1910, merkte er dazu an.

Die veralteten Regeln entsprächen nicht mehr der Realität und eine Revision sei deshalb angezeigt. In einem vom Parlament geforderten Bericht hielt der Bundesrat fest, dass Käuferinnen und Käufer gerade bei elektronischen Produkten bei Mängeln zu stark auf das Entgegenkommen der Verkäufer angewiesen seien.

Dem Bundesrat schwebt gemäss dem Bericht eine Anpassung an EU-Standards vor. Dafür müsste das Obligationenrecht angepasst werden.

Auch die Stiftung für Konsumentenschutz sieht Lücken und Anpassungsbedarf beim Gewährleistungsrecht. Sie fordert eine Beweislastumkehr innert eines Jahres nach Kauf eines Produkts. Zu oft würden Garantieleistungen verweigert, weil ein angebliches Selbstverschulden vorliege, macht die Stiftung dazu geltend. Ebenso will der Konsumentenschutz eine Erweiterung des Begriffs «Mangel».

Stillschweigend Nein sagte der Ständerat zur Forderung der früheren Berner EVP-Nationalrätin Marianne Streiff-Feller, die vorgeschriebene Garantiezeit und Gewährleistung für Geräte und verschiedene Produkte auf fünf Jahre zu erweitern. Das sei weit mehr als in der EU, gab der Bundesrat zu bedenken. Diese Motion ist damit erledigt.

(AWP)