Auslöser der Verschärfungen ist die Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk (Feuerwerksinitiative)». Die zuständige Nationalratskommission hatte angesichts der Stimmungslage in der Bevölkerung einen indirekten Gegenvorschlag dazu ausgearbeitet.
Demnach sollen Feuerwerkskörper verboten werden, die ausschliesslich der Knallerzeugung dienen. Die Einfuhr von Wunderkerzen, Tortenfontänen, Knallerbsen, Tischbomben und anderem Kleinfeuerwerk soll auf 2,5 Kilogramm pro Tag und Person beschränkt werden.
Keine Verschärfungen geben soll es bei der Ausweispflicht. Auch eine kantonale Bewilligungspflicht für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern, von denen eine mittlere oder hohe Gefahr ausgeht, ist vom Tisch.
(AWP)
