Der Ständerat stimmte am Donnerstag einer Verlängerung des Moratoriums um fünf Jahre zu. Die kleine Kammer fällte ihren Entscheid in der Gesamtabstimmung ohne Gegenstimme bei zwei Enthaltungen. Der Nationalrat hatte der Verlängerung des Moratoriums bereits in der Frühlingssession mit deutlichem Mehr zugestimmt.
Das aktuelle Moratorium gilt noch bis Ende des laufenden Jahres. Erarbeitet hat die Vorlage die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) auf Grundlage einer parlamentarischen Initiative. Sie wollte ursprünglich eine Verlängerung des Moratoriums bis Ende 2027.
Der Bundesrat sprach sich aber für eine längere Frist von fünf Jahren aus, womit sich nun auch beide Räte einverstanden erklärt haben.
Rege Diskussion um neue Technologien
Wie schon im Nationalrat wollte auch eine Minderheit der ständerätlichen Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-S) schon jetzt eine Differenzierung zwischen klassischer Gentechnik und neuen Methoden.
Sie verlangte eine Sonderregelung für Pflanzen, die mit neuen Methoden gezüchtet wurden und denen kein transgenes Erbmaterial eingefügt wurde. Für sie sollte das Moratorium nur bis Ende 2027 gelten.
Wie schon im Nationalrat führte dieser Vorstoss auch in der kleinen Kammer zu einer angeregten Diskussion: Man habe nun seit rund 20 Jahren ein Technologieverbot, das nicht wünschbar sei. «Mit diesen neuen Züchtungstechnologien, erhalten wir ein Resultat, dass in der Natur auch vorkommt», sagte Matthias Michel (FDP/ZG) am Donnerstag im Rat.
Die neuen Technologien könnten der Landwirtschaft helfen und Umweltbelastungen reduzieren. Hunderte von Tonnen unbeliebter, schädlicher Mittel könnten so verhindert werden. Mit der Unterscheidung zwischen der Gentechnologie und der neuen Methoden könne das Parlament ein politisches Zeichen setzen, so Michel weiter.
«Was wir hier haben, ist eine komplette Innovationsblockade», sagte Andrea Gmür-Schönenberger (Mitte/LU). Es gehe hier auch nicht um einen Schnellschuss. Die immer wieder angebrachten Argumente zur Verlängerung des Moratoriums seien «forschungsfeindlich», sagte zudem Hannes Germann (SVP/SH). Dabei sei die Schweiz «das Land mit den meisten Innovationen weltweit».
Skepsis bleibt bestehen
Insbesondere die Mitte zeigte sich gegenüber dem Vorschlag der Kommissionsminderheit gespalten: «Vertrauen ist ein hohes Gut», sagte Peter Hegglin (Mitte/ZG). Die Vermarktung der Lebensmittel aus der Schweiz als gentechfrei funktioniere.
«Wenn wir jetzt hier lockern oder die Frist verkürzen und damit eine Lücke schaffen, bis das neue Gesetz kommt, stellen wir das Vertrauen der Konsumentinnen und Konsumenten aufs Spiel», so Hegglin weiter. Die Folgen seien nicht abzuschätzen. Hier müsse man mit Bedacht vorgehen und vorsichtig sein. «Das hier ist keine Frage der Geduld, sondern der Glaubwürdigkeit», sagte hingegen Charles Juillard (Mitte/JU).
Ausserdem sei die Forschung zu den neuen Züchtungstechnologien in der Schweiz bereits erlaubt und es flössen viele finanzielle Mittel hinein, gab Maya Graf (Grüne/BL) zu bedenken.
«Es ist aber so, dass diese Laborpflanzen bei der Freisetzung aber nicht das bringen, was man von ihnen erwartet», so Graf weiter. Es gäbe nur rund fünf bis zehn für den Kommerz freigegebene Pflanzenarten. Was man in die Umwelt stelle, können man denn auch nicht mehr zurücknehmen. Weiter sei es wichtig, dass man «mit dem EU-Landwirtschaftsabkommen im Gleichschritt» gehe.
Am Ende der Beratung stellte sich der Rat dann mit einem doch deutlichem Mehr von 27 gegen 14 Stimmen auf die Seite der Mehrheit der WBK-S, und unterstellte auch die neuen Züchtungsmethoden dem um fünf Jahre verlängerten Moratorium.
Mehr Spielraum für Parlament
Damit einverstanden war auch Landwirtschaftsminister Albert Rösti. «Sie müssen sich schon mit den Fakten der Gentechnologie auseinandersetzen. Die herkömmliche Transgenese hat nicht das gebracht, was versprochen wurde», sagte der Bundesrat im Rat.
Deshalb sei es absolut richtig gewesen, dass das Parlament das Moratorium mehrmals verlängert habe. «Die Chancen waren einfach nicht da, das können sie auch weltweit anschauen.» Was Gentechnik sei und was nicht, müsse im Gesetz definiert werden. «Das Vertrauen verlieren wir nur einmal in diesen Fragen», warnte der Landwirtschaftsminister. Die Verlängerung des Moratoriums schaffe Rechtssicherheit.
Im ersten Quartal des kommenden Jahres soll die Vorlage zu neuen Züchtungstechnologien dem Parlament vorgelegt werden. Die Vernehmlassung dazu wurde eröffnet. Bereits im Oktober 2023 hatte der Bundesrat mitgeteilt, er strebe längerfristig eine behutsame Öffnung an.
Mit der am Donnerstag beschlossenen Verlängerung hat das Parlament denn auch mehr Spielraum um Entwicklungen in der EU im neuen Gesetz zu berücksichtigen. Eine Mehrheit der EU-Staaten hatte sich im März des laufenden Jahres für weniger strenge Gentechnik-Regeln ausgesprochen. Vertreter der EU-Staaten gaben in Brüssel ihre Zustimmung zu einem entsprechenden Kompromiss. Dem Vorhaben muss auch das Europaparlament zustimmen.
(AWP)