Der Ständerat stimmte am Donnerstag einer Verlängerung des Moratoriums um fünf Jahre zu. Die kleine Kammer fällte ihren Entscheid in der Gesamtabstimmung ohne Gegenstimme bei zwei Enthaltungen. Der Nationalrat hatte der Verlängerung des Moratoriums bereits in der Frühlingssession mit deutlichem Mehr zugestimmt.

Das aktuelle Moratorium gilt noch bis Ende des laufenden Jahres. Erarbeitet hat die Vorlage die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) auf Grundlage einer parlamentarischen Initiative. Sie wollte ursprünglich eine Verlängerung des Moratoriums bis Ende 2027.

Der Bundesrat sprach sich aber für eine längere Frist von fünf Jahren aus, womit sich nun auch beide Räte einverstanden erklärt haben.

Rege Diskussion um neue Technologien

Wie schon im Nationalrat wollte auch eine Minderheit der ständerätlichen Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-S) schon jetzt eine Differenzierung zwischen klassischer Gentechnik und neuen Methoden.

Sie verlangte eine Sonderregelung für Pflanzen, die mit neuen Methoden gezüchtet wurden und denen kein transgenes Erbmaterial eingefügt wurde. Für diese sollte das Moratorium nur bis Ende 2027 gelten.

Wie schon im Nationalrat führte dieser Vorstoss auch in der kleinen Kammer zu einer angeregten Diskussion: Man habe nun seit rund 20 Jahren ein Technologieverbot, das nicht wünschbar sei. «Mit diesen neuen Züchtungstechnologien erhalten wir ein Resultat, das in der Natur auch vorkommt», sagte Matthias Michel (FDP/ZG) im Rat.

Die neuen Technologien könnten der Landwirtschaft helfen und Umweltbelastungen reduzieren. Hunderte von Tonnen unbeliebter, schädlicher Mittel könnten so überflüssig werden. Mit der Unterscheidung zwischen der Gentechnologie und den neuen Methoden könnte das Parlament ein politisches Zeichen setzen, erklärte Michel weiter.

«Was wir hier haben, ist eine komplette Innovationsblockade», sagte Andrea Gmür-Schönenberger (Mitte/LU). Es gehe auch nicht um einen Schnellschuss. Die immer wieder angebrachten Argumente zur Verlängerung des Moratoriums seien «forschungsfeindlich», sagte Hannes Germann (SVP/SH). Dabei sei die Schweiz «das Land mit den meisten Innovationen weltweit».

Skepsis bleibt bestehen

Insbesondere die Mitte zeigte sich gegenüber dem Vorschlag der Kommissionsminderheit gespalten: «Vertrauen ist ein hohes Gut», sagte Peter Hegglin (Mitte/ZG). Die Vermarktung der Lebensmittel aus der Schweiz als gentechfrei funktioniere.

«Wenn wir jetzt hier lockern oder die Frist verkürzen und damit eine Lücke schaffen, bis das neue Gesetz kommt, stellen wir das Vertrauen der Konsumentinnen und Konsumenten aufs Spiel», argumentierte Hegglin. Die Folgen seien nicht abzuschätzen. Hier müsse man mit Bedacht vorgehen und vorsichtig sein. «Das hier ist keine Frage der Geduld, sondern der Glaubwürdigkeit», sagte Charles Juillard (Mitte/JU).

Ausserdem sei die Forschung an neuen Züchtungstechnologien in der Schweiz bereits erlaubt und es flössen viele finanzielle Mittel dafür, gab Maya Graf (Grüne/BL) zu bedenken.

«Es ist aber so, dass diese Laborpflanzen bei der Freisetzung nicht das bringen, was man von ihnen erwartet», erklärte Graf weiter. Es gebe nur rund fünf bis zehn für den Kommerz freigegebene Pflanzenarten. Was man in die Umwelt ausbringe, können man nicht mehr zurücknehmen. Weiter sei es wichtig, dass man «mit dem EU-Landwirtschaftsabkommen im Gleichschritt» gehe.

Am Ende der Beratung stellte sich der Rat mit einem doch deutlichem Mehr von 27 gegen 14 Stimmen auf die Seite der Mehrheit der WBK-S, und unterstellte auch die neuen Züchtungsmethoden dem um fünf Jahre verlängerten Moratorium.

Mehr Spielraum für Parlament

Damit einverstanden war auch Umweltminister Albert Rösti. «Sie müssen sich schon mit den Fakten der Gentechnologie auseinandersetzen. Die herkömmliche Transgenese hat nicht das gebracht, was versprochen wurde», sagte der Bundesrat.

Deshalb sei es absolut richtig gewesen, dass das Parlament das Moratorium mehrmals verlängert habe. «Die Chancen waren einfach nicht da, das können sie auch weltweit anschauen.» Was Gentechnik sei und was nicht, müsse im Gesetz definiert werden. «Das Vertrauen verlieren wir nur einmal in diesen Fragen», warnte Rösti. Die Verlängerung des Moratoriums schaffe Rechtssicherheit.

Im ersten Quartal 2026 will der Bundesrat die Vorlage zu neuen Züchtungstechnologien dem Parlament vorlegen. Die Vernehmlassung dazu wurde eröffnet. Bereits im Oktober 2023 hatte der Bundesrat mitgeteilt, er strebe längerfristig eine behutsame Öffnung an.

Mit der am Donnerstag beschlossenen Verlängerung hat das Parlament mehr Spielraum, um Entwicklungen in der EU im neuen Gesetz zu berücksichtigen. Eine Mehrheit der EU-Staaten hatte sich im März des laufenden Jahres für weniger strenge Gentechnik-Regeln ausgesprochen. Ihre Vertreter stimmten einem entsprechenden Kompromiss zu. Das Vorhaben muss noch das Europaparlament absegnen.

Verbände gegen Gentechnologie begrüssen Entscheid

Die Schweizer Allianz Gentechfrei bezeichnete die am Donnerstag beschlossene Moratoriumsverlängerung als «Erfolg mit bitterem Nachgeschmack», wie sie mitteilte. Der Bundesrat wolle neue gentechnische Verfahren so bald wie möglich aus dem Moratorium ausnehmen. Das lehne die Allianz ab.

Die Verlängerung des Moratoriums um fünf Jahre sei eine gute Nachricht, teilte auch der Verein für gentechnikfreie Lebensmittel mit. Es sei aber störend, dass der Bundesrat aktuell Vorkehrungen treffe, das Moratorium in Zukunft zu umgehen und «die neue Gentechnik durch die Hintertür einzuführen».

(AWP)