Da zwischen den beiden Räten noch kleinere Differenzen bestehen, geht die Vorlage zur Bereinigung wieder an die kleine Kammer. Nicht einig sind sich die beiden Räte beispielsweise noch, wie viele Vorgaben der Bund Anbieterinnen im Einzelwagenladungsverkehr (EWLV) machen will.
Dieser EWLV ist laut Aussagen im Nationalrat der Kernpunkt der Vorlage. Diese sieht vor, dass der Bund diesen Verkehr auf acht Jahre befristet finanziell fördert. So soll er mittelfristig eigenwirtschaftlich werden. Für die ersten vier Jahre beantragt der Bundesrat 260 Millionen Franken.
Die Landesregierung will auch für die Einführung der digitalen automatischen Kupplung im Schienengüterverkehr einmalig 180 Millionen Franken bereitstellen. So will sie den Einzelwagenladungsverkehr modernisieren.
Unbefristet vorgesehen sind Umschlags- und Verladebeiträge und eine Abgeltung der ungedeckten Kosten des bestellten Gütertransportangebots für total 60 Millionen Franken pro Jahr. Finanziert werden soll dies durch einen Teil der Einnahmen aus der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA).
Zur Vorlage gehören auch drei Bundesbeschlüsse zur Finanzierung dieser Massnahmen.
Staatliche Eingriffe vs. Marktwirtschaft
Bereits am Dienstag hatte im Nationalrat die ausführliche Eintretensdebatte zu diesen vier Erlassen stattgefunden. Am Schluss lehnte der Rat einen Rückweisungsantrag aus der SVP-Fraktion ab. Am Donnerstag besprach der Rat die Details der Vorlage.
Ihm lagen Anträge zugunsten eines marktwirtschaftlichen Betriebs des Bahngüterverkehrs vor, aber auch Anträge für eine stärkere umweltpolitische Sicht auf das Ganze. Dies im Sinn, dass die Vorlage auch einen Anreiz bieten solle für vermehrte Gütertransporte auf der Schiene statt der Strasse.
Im Nationalrat wurde darauf hingewiesen, dass laut Angaben des Bundesrats im Jahr 2022 im alpenquerenden Güterverkehr 74 Prozent der Güter auf der Schiene durch die Alpen befördert worden waren. Insgesamt, also das Schweizer Mittelland inbegriffen, betrug hingegen der Anteil des Schienengüterverkehrs an der gesamten Transportleistung nur etwas über 40 Prozent.
Mit einer Ausnahme scheiterten sämtliche dieser Anträge - und die Position des Bundesrats und der Mehrheit der vorberatenden Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats (KVF-N) setzte sich durch. Mit 97 zu 96 Stimmen angenommen wurde ein Antrag einer FDP-SVP-Minderheit der Kommission. Sie verlangt, dass der Bund beim Vollzug des Gesetzes Vorschriften erlassen kann, welche den Wettbewerb sicherstellen und fördern.
Auch Rheinschifffahrt betroffen
In den zwei Nationalratsdebatten wurde fast ausschliesslich über die Güterbahnen gesprochen. Doch erfasst das Gesetz auch den Transport von Gütern auf dem Rhein und mit Seilbahnen.
(AWP)