Konkret sollen private Radios und Fernsehsender statt der heutigen 4 bis 6 Prozent künftig 6 bis 8 Prozent des Ertrags aus der Mediengebühr erhalten. Neu lanciert wurde diese Idee von alt Ständerat Philippe Bauer (FDP/NE) mit einer parlamentarischen Initiative.

Weiter sieht die Vorlage zusätzliche Fördermittel vor für Aus- und Weiterbildungsinstitutionen für Medienschaffende, für Nachrichtenagenturen wie Keystone-SDA, für den Betrieb der Stiftung für Nutzungsforschung (Mediapulse) und für Selbstregulierungsorganisationen wie den Presserat. Dieses Anliegen stammt von Ständerätin Isabelle Chassot (Mitte/FR).

Grundsatzkritik von der SVP

Mit grosser Mehrheit hiess die grosse Kammer am Dienstag als Zweitrat die beiden Vorlagen in der Gesamtabstimmung gut - mit 136 zu 55 Stimmen bei 2 Enthaltungen die allgemeinen Fördermassnahmen sowie mit 131 zu 40 Stimmen bei 19 Enthaltungen die Erhöhung der Gebührenanteile für private Medien.

Grundsätzliche Kritik an den Medienfördermassnahmen kam nur von der SVP. Deren Sprecher Gregor Rutz (ZH) kritisierte das «Wettrennen um Subventionen». Nachdem das Stimmvolk das Medienpaket im Jahr 2022 an der Urne deutlich verworfen habe, sei das der falsche Weg. «Stattdessen sollten wir uns Gedanken machen, wie wir die Rahmenbedingungen für die Branche verbessern können.»

In der Vernehmlassung waren die vorgeschlagenen Fördermassnahmen mehrheitlich auf Zuspruch gestossen. Insgesamt wolle die Mehrheit attraktive Rahmenbedingungen für ein vielfältiges, gleichwertiges Medienangebot in allen Regionen schaffen, sagte Kommissionssprecher Damien Cottier (FDP/NE).

Der Bundesrat begrüsste wie die Ratsmehrheit den «spezifischen und gezielten Ausbau der Förderung», wie es Medienminister Albert Rösti nannte. Das Ziel sei, dass private Radios und Fernsehsender künftig mindestens gleich viel Geld wie heute erhielten - auch nach der vom Bundesrat beschlossenen Gebührensenkung von 335 auf 300 Franken pro Haushalt.

Details noch nicht geklärt

Der Nationalrat folgte in den Details mehrheitlich den Beschlüssen der kleinen Kammer. Es verbleiben nur noch wenige Differenzen.

Gemäss dessen Beschluss sollen sich die Gebührenanteile unter Berücksichtigung der Teuerung und im Vergleich zur letzten Konzessionsperiode angemessen erhöhen. Diesen Automatismus lehnte der Nationalrat im Einklang mit dem Bundesrat ab - mit 105 zu 88 Stimmen. Die Mehrheit befürchtete, dass eine solche Erhöhung zulasten der SRG gehen würde.

Für die allgemeinen Fördermassnahmen für Aus- und Weiterbildung, die Selbstregulierung der Branche und Agenturleistungen soll höchstens ein Prozent des gesamten Ertrags der Medienabgabe zur Verfügung stehen. Die geförderten Institutionen sollen laut dem Ständerat mit maximal 80 Prozent der anrechenbaren Kosten entschädigt werden. Der Nationalrat will wie der Bundesrat eine Schwelle von 50 Prozent. Er beschloss dies mit 99 zu 94 Stimmen.

Schliesslich beschloss die grosse Kammer mit 119 zu 72 Stimmen bei einer Enthaltung, dass Medienunternehmen in Zukunft mehr als zwei Fernseh- und Radiokonzessionen erhalten können. Eine linke Minderheit sah darin eine Gefährdung der Medienvielfalt respektive eine Angebotskonzentration bei den grösseren Akteuren.

Mit dieser und den weiteren Differenzen hat sich nun noch einmal der Ständerat zu befassen. Die Beratung dazu findet voraussichtlich in der Wintersession im Dezember statt.

(AWP)