Für die Europäische Union und für die Schweiz ist es «ein wichtiger Tag», wie von der Leyen bei der Unterzeichnung der Verträge an einem gemeinsamen Medienanlass sagte. Die Abkommen seien ausgeglichen, pragmatisch und würden einen gegenseitigen Nutzen bringen, sagte Parmelin.

Für die Unterschriftenzeremonie empfing die Kommissionspräsidentin den Bundespräsidenten im Hauptgebäude der Europäischen Kommission, dem Berlaymont. Insgesamt unterschrieben sie 18 Rechtsakte - 17 Abkommen und eine gemeinsame Erklärung.

Die Abkommen würden den Alltag der Menschen verbessern, so die Kommissionspräsidentin. 1,5 Millionen EU-Bürgerinnen und -Bürger würden in der Schweiz und 400'000 Schweizerinnen und Schweizer in der EU leben. Zudem würden Hunderttausende tagtäglich die gemeinsame Grenze passieren. Die Schweiz und die EU seien «geografische Nachbarn, aber Partner aus Überzeugung», fügte von der Leyen an.

Vertrauen nach 2021 «wiederhergestellt»

Es ist der zweite Anlauf, die bilateralen Beziehungen zu stabilisieren. Zwischen 2014 und 2021 wurden Diskussionen für ein institutionelles Rahmenabkommen geführt. Bern und Brüssel wurden sich aber nicht einig.

Parmelin reiste im April 2021 - damals in seinem ersten Präsidialjahr - nach Brüssel zu von der Leyen. Zusammen stellten sie erhebliche Divergenzen fest. Im Folgemonat brach der Bundesrat die Verhandlungen ab, was die Beziehungen zu Brüssel verschlechterte.

«Das gegenseitige Vertrauen wurde wiederhergestellt», sagte der Bundespräsident nun. Er hob dabei hervor, dass er als Vertreter des Bundesrats nach Brüssel gereist sei. Parmelins Partei, die SVP, steht den ausgehandelten Verträgen kritisch gegenüber und spricht von einem «Unterwerfungsvertrag».

Vertragspaket soll Beziehungen stabilisieren

Das Vertragspaket wurde von März bis Dezember 2024 zwischen Bern und Brüssel ausgehandelt. Es kann als Kontinuität der bestehenden Verträge der Bilateralen I und II gesehen werden und wird vom Bundesrat auch als Bilaterale III betitelt.

Einerseits sollen bestehende Abkommen in den Bereichen Luft- und Landverkehr, des Handels mit Lebensmitteln, der gegenseitigen Anerkennung von Konformitätsbewertungen (MRA) und der Personenfreizügigkeit aktualisiert werden. Weiter werden in den Vertragstexten regelmässige Kohäsionszahlungen der Schweiz an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten geregelt.

Andererseits sieht das Paket neue Abkommen in den Bereichen Strom, Gesundheit und Lebensmittelsicherheit vor. Zudem soll ein hochrangiger Dialog zwischen der Schweiz und der EU eingerichtet werden. Die neuen Texte sehen auch eine verstärkte parlamentarische Zusammenarbeit vor.

Weiter wird in gewissen Abkommen die sogenannte dynamische Rechtsübernahme geregelt. Diese soll gewährleisten, dass die Abkommen auch bei einer Rechtsentwicklung ihre Gültigkeit behalten.

Auch ein Streitbeilegungsverfahren ist vorgesehen. Bei einer Uneinigkeit, die nicht in einem gemischten Ausschuss geklärt werden kann, soll ein Schiedsgericht angerufen werden. Dessen Entscheid wäre dann rechtlich bindend. Bei Fragen zur Auslegung von EU-Recht muss das Schiedsgericht den Europäischen Gerichtshof (EuGH) konsultieren.

Debatte steht in der Schweiz an

«Die Unterschrift ist nicht das Ende des Weges», sagte der Bundespräsident weiter. Der Bundesrat werde bald seine Botschaft ans Parlament verabschieden. Nach der parlamentarischen Beratung bestehe zudem die Möglichkeit eines Referendums und einer Volksabstimmung.

Solange die Abkommen nicht ratifiziert sind, treten sie nicht in Kraft. Dabei gilt eine Ausnahme zu beachten: das Abkommen zur Assoziierung der Schweiz an den Programmen der EU. Dieses wurde im November 2025 in Bern unterzeichnet und wird vorläufig angewendet. Es ermöglicht etwa den Schweizer Forschenden, sich an dem EU-Forschungsprogramm Horizon Europe zu beteiligen.

(AWP)