Die kleine Kammer hat am Donnerstag entsprechende Änderungen im Heilmittelgesetz in der Gesamtabstimmung gutgeheissen - mit 33 zu 1 Stimmen. Ziel der Revision ist eine höhere Medikationssicherheit.
Gesundheitsfachpersonen sollen neu verpflichtet werden, Verschreibungen ausschliesslich elektronisch vorzunehmen. Das gilt sowohl für Rezepte als auch für Medikationspläne. Damit soll das Risiko falscher Medikamentenabgaben reduziert werden. Zudem soll der Informationsaustausch zwischen den verschiedenen Gesundheitsakteuren verbessert werden. Die Patientin oder der Patient soll jedoch bei Bedarf einen Ausdruck des elektronischen Medikationsplans verlangen können.
(AWP)
