Vor dem Krieg habe die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (Deza) 25 Millionen Franken für Projekte in der Ukraine geplant, sagte Deza-Chefin Patricia Danzi am Donnerstag vor den Medien. Dazu komme nun der vom Parlament bewilligte Nachtragskredit von 61 Millionen Franken.
Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) habe 20 Millionen Franken für multilaterale Projekte bereit gestellt, sagte Dominique Paravicini, Leiter Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung im Seco. Weitere zehn Millionen Franken seien bereits vor dem Krieg für die Ukraine geplant gewesen. Ausserdem habe das Staatssekretariat für Migration (Sem) für Flüchtlinge in Polen sechs Millionen Franken gesprochen.
Änderung der Bedingungen
Am Donnerstag gab das Sem auch eine Änderung der Bedingungen für den Schutzstatus S für ukrainische Flüchtlinge in der Schweiz bekannt: Sie können diesen verlieren, wenn sie sich länger als 15 Tage pro Quartal in ihrem Heimatland aufhalten.
Ausgenommen seien Personen, die belegen können, dass ihr Ukraine-Aufenthalt der Rückkehr ins Heimatland diene oder dass sie schwer erkrankte Angehörige besuchen. Ausserdem verliere den Schutzstatus S, wer nach Ansicht des Sem seinen Lebensmittelpunkt in einen Drittstaat verlegt. Das könne passieren, wenn sich Geflüchtete mehr als zwei Monate dort aufgehalten haben, hiess es.
In eine andere Richtung geht eine Petition, die am Donnerstag von den Organisationen Campax und Society Moko der Bundeskanzlei übergeben wurde: 5300 Personen fordern darin den Schutzstatus S für alle Geflüchteten aus der Ukraine, auch für Menschen, die keinen ukrainischen Pass besitzen. Denn diese Diskriminierung widerspreche jeglicher Solidarität.
Neuer Schutzstatus gefordert
Nichtregierungsorganisationen setzen sich derweil für die Abschaffung des Flüchtlingsstatus F (vorläufige Aufnahme) ein. Dieser solle durch einen neuen Schutzstatus für Geflüchtete ersetzt werden, schrieb nach der Schweizerischen Flüchtlingshilfe am Donnerstag auch das Hilfswerk Caritas.
Der neue Schutzstatus soll sowohl beim ordentlichen Asylverfahren als auch bei der raschen Kollektivaufnahme eingesetzt werden. Geflüchtete aus Kriegs- und Gewaltsituationen sollen die gleichen Rechte erhalten wie anerkannte Flüchtlinge mit Status B.
Ist eine Rückkehr nach zwei Jahren nicht möglich, soll der Status in eine Aufenthaltsbewilligung B umgewandelt werden. Dieses Vorgehen möchte Caritas auch auf die aus der Ukraine Geflüchteten mit Schutzstatus S anwenden, wie es in einer Mitteilung hiess.
Zudem soll im Rahmen der Schaffung des neuen Schutzstatus die Asylsozialhilfe harmonisiert und an der Existenzsicherung der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (Skos) orientiert werden. Es sei unhaltbar, dass die Asylsozialhilfe tiefer angesetzt sei als die Sozialhilfe, da diese bereits kaum zum Leben reiche.
(AWP)