Der Warnstreik sollte den bisherigen Plänen zufolge Sonntagabend beginnen und bis in die Nacht zum Mittwoch dauern. Der Streik hätte sich auf die Schweiz ausgewirkt. Wie die SBB am Freitag mitgeteilt hatte, wären die Züge der Schweizerischen Bundesbahnen nur bis zur Grenze verkehrt.

Ausschlaggebend bei der Einigung waren laut EVG Zusprüche der Deutschen Bahn bezüglich eines Mindestlohns. "Der Arbeitgeber hat heute vor Gericht unmissverständlich erklärt, dass er unsere Forderungen zum Mindestlohn erfüllt", erklärte ein EVG-Sprecher. "Auf Anraten des Gerichts haben der Arbeitgeber und wir deshalb einen Vergleich geschlossen."

Die EVG forderte das Unternehmen nun auf, "umgehend in Verhandlungen mit uns zum Thema Mindestlohn einzutreten." Sollte der Arbeitgeber "wortbrüchig werden, werden wir erneut zu einem Streik aufrufen", warnte der Sprecher zugleich

Einschränkungen im Verkehr bleiben

Der Personalvorstand der Deutschen Bahn, Martin Seiler, erklärte, der Gang vor das Arbeitsgericht habe "sich für alle gelohnt". Das Unternehmen bestätigte, dass zu dem Vergleich die Verabredung gehöre, "nun zügig und konstruktiv zu verhandeln, mit dem Ziel eines baldigen Abschlusses". Das Thema Mindestlohn sei "Bestandteil des Vergleichs und von beiden Parteien als Lösung anerkannt".

Trotz der Einigung werde es aber "in den nächsten Tagen leider Einschränkungen im Zugangebot im Fern- und Nahverkehr geben", erklärte das Unternehmen weiter. Die Bahn stehe vor der grossen Herausforderung, "rund 50'000 Zugfahrten sowie die dazugehörigen Schicht- und Einsatzpläne wieder neu zu planen". Dies sei "ein echter Kraftakt". Über das genaue Fahrplanangebot will der Konzern den Angaben zufolge ab Sonntagmittag informieren.

(AWP)