Das Wirtschaftsdepartement WBF habe den Bundesrat am Mittwoch über die Summe in Kenntnis gesetzt, teilte die Landesregierung mit. Eine entsprechende Meldepflicht gilt auch in der EU, sie ist Teil der von der Schweiz übernommenen Sanktionen gegen Moskau wegen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine.

Bereits am 25. März 2022 hatte die Schweiz jegliche Transaktionen von Reserven und Vermögenswerten der russischen Zentralbank untersagt. Die USA und die EU-Staaten, aber auch Japan, Grossbritannien und Kanada hatten kurz nach Beginn der Invasion in die Ukraine dasselbe getan.

Nach Angaben der EU wurden auf diese Weise Reserven von rund 300 Milliarden Euro eingefroren. Dies entspreche etwas mehr als der Hälfte der Währungsreserven Russlands im Ausland. Durch die Massnahme könne Russland diesen Puffer an ausländischen Vermögenswerten nicht nutzen, um seine Banken mit Mitteln zu versorgen und so die Auswirkungen anderer Sanktionen abzumildern, schreibt die EU auf ihrer Website.

Von den Reserven und Vermögenswerten der russischen Zentralbank zu unterscheiden sind die rund 7,5 Milliarden Franken an Geldern und Vermögenswerten, die im Rahmen der Sanktionen gegen Personen, Unternehmen und Organisationen bislang in der Schweiz blockiert wurden.

(AWP)