Konkret entscheidet das Volk über die Neuorganisation der Führungsstrukturen des Volksschule. Dazu ist eine Änderung der Kantonsverfassung und des Schulgesetzes notwendig.
Der Gemeinderat (Exekutive) soll per 2022 die Gesamtverantwortung für die Schule übernehmen. Als oberster "Schulchef" soll er über die Entwicklung und Strategie sowie über die Finanzen entscheiden können.
Die Schulleitung bleibt für die operative Führung der Schule verantwortlich. Sie soll dem Gemeinderat unterstellt werden. Im Aargau sind die professionellen Schulleitungen vor 14 Jahren eingeführt worden.
Schulpflege als Auslaufmodell
In dieser Führungsstruktur hat die Schulpflege ihre Aufgaben weitgehend verloren. Diese ist derzeit unter anderem für die Anstellung von Lehrpersonen und der Schulleitung zuständig.
Das Volk wählt die Mitglieder der Schulpflege - und in vielen Gemeinden ist es immer schwieriger, Kandidierende zu finden. Die Gremien führen zu Aufwendungen von 6,5 Millionen Franken pro Jahr.
Der Regierungsrat und die grosse Mehrheit des Parlaments wollen die Reform. Die heutige Führungsstruktur mit Schulleitung, Gemeinderat und Schulpflege sei "schwerfällig und überholt", betonen die Befürworter. Gemeinde und Schule würden näher zusammenrücken. Auch die Entscheidungswege würden kürzer. Das Volk könne weiterhin mitreden.
Gegner befürchten "Demokratieabbau"
Die Gegner, die aus verschiedenen politischen Lagern kommen, weisen auf die hohe Akzeptanz der Schulpflegen in den Gemeinden hin. Der Verzicht auf diese Institution würde zu einem Abbau der Demokratie führen. Sie befürchten zugleich eine "gefährliche Machtkonzentration".
In der Schulpflege würden mehrere Personen die Verantwortung tragen. Im Gemeinderat könne eine Person weitreichende Entscheidungsbefugnisse erhalten. Die CVP ist gegen die Abschaffung, während sich die SVP für die Reform ihres Bildungsdirektors Alex Hürzeler ausspricht.
Wenig Begeisterung für Energiegesetz
Umstritten ist auch die zweite Vorlage: Das neue Energiegesetz sieht zahlreiche Vorgaben für Eigentümer von Liegenschaften vor. So sollen Elektroboiler in Wohnbauten bis in 15 Jahren durch bessere Anlagen ersetzt oder ergänzt werden. Ölheizung werden jedoch nicht verboten.
Im Gesetz steht, dass Neubauten mit einer Anlage zur Elektrizitätserzeugung (wie eine Solaranlage) errichtet werden sollen, um den eigenen Energiebedarf teilweise selbst decken zu können. Der Hauseigentümer kann sich stattdessen an einer entsprechenden Anlage im Aargau beteiligen, wenn er keine eigene bauen will.
Die SVP und der kantonale Hauseigentümerverband lehnen das Energiegesetz ab. Bedenken bestehen auch in den anderen bürgerlichen Parteien. Es sei "teuer, entmündigend und ungerecht", lauten die Schlagworte.
Für das Energiegesetz machen sich die FDP, die CVP, die Grünen, die GLP und der Gewerbeverband stark. Für die Vorlage spricht sich auch die SP aus. Das Gesetz sei zwar nur ein kleiner Schritt, bringe jedoch Verbesserungen für das Klima, hiess es.
(AWP)