Am 25. September entscheiden die Stimmberechtigten über die neuste AHV-Reform und damit über die Erhöhung des Frauen-Rentenalters von 64 auf 65 Jahre. Es ist ein weiterer Versuch, die finanziell angeschlagene Sozialversicherung zu sanieren.
Nach der jahrzehntelangen politischen Blockade und mehreren gescheiterten Reformvorhaben sei die Abstimmung von grosser Wichtigkeit für die Stabilität des Vorsorgesystems, argumentieren die Befürworter der Reform. Das sieht ein breites Bündnis aus Parteien und Gewerkschaften ganz anders: Im März waren über 150'000 Unterschriften gegen die AHV-Reform eingereicht worden.
"Länger arbeiten und weniger Rente bekommen"
Die Vorlage sei ein einseitiger Abbau der Altersvorsorge auf Kosten der Frauen, so die Referendumsführenden. Es gehe um sieben Milliarden Franken in den nächsten zehn Jahren, die eingespart werden sollen. Das bedeute für die Frauen, die ohnehin schon rund ein Drittel tiefere Renten hätten als Männer, in dieser Periode eine Rentenkürzung von durchschnittlich 26'000 Franken.
Das Bündnis befürchtet einen längerfristigen Abbauplan bei den Renten. Die Anhebung des Rentenalters auf 67 für alle sei in der Pipeline. Primär würden mit der vorgesehenen AHV-Reform die Interessen der Besserverdienenden, Reichen und Versicherer bedient. Das Ziel der Pläne sei "länger arbeiten und weniger Rente bekommen".
Als Alternative zu den Plänen der AHV-Reform soll mit den ausserordentlich hohen Gewinnen und den Negativzinsen der Nationalbank die AHV gestärkt werden, wie die Gegner der Reform vorschlagen. Daneben brauche es höhere Renten statt ein höheres Rentenalter. Leider habe sich seit dem grossen Frauenstreik 2019 bezüglich Lohn und Respekt die Situation für Frauen kaum verbessert.
Mehrwertsteuererhöhung zur falschen Zeit
Das Referendumskomitee stört sich aber nicht nur an der Erhöhung des Frauen-Rentenalters. Auch die mit der Reform vorgesehene Mehrwertsteuererhöhung um 0,4 Prozentpunkte auf 8,1 Prozent sei abzulehnen. Das Timing sei falsch und falle "in eine Zeit, in der die Preise explodieren und ein Gesundheitsprämienschock angekündigt wird".
Die Änderungen im AHV-Gesetz und die Erhöhung der Mehrwertsteuer sind miteinander verknüpft. Die eine Teilvorlage kann ohne die andere nicht in Kraft treten. Für die Mehrwertsteuererhöhung muss die Bundesverfassung geändert werden; entsprechend ist bei der Mehrwertsteuer neben dem Volks- auch das Ständemehr nötig.
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(AWP)