Bundesrat und Bundeskanzlei sprechen der Familie und den Angehörigen ihr tief empfundenes Beileid aus, wie es weiter hiess. Kopp war am 2. Oktober 1984 im ersten Wahlgang in den Bundesrat gewählt worden. Ihre Wahl sei ein Meilenstein für die Gleichstellung der Frauen in der Schweiz gewesen, schrieb die Landesregierung. Damit habe 13 Jahre nach der Einführung des Frauenstimmrechts in der Schweiz erstmals eine Frau die Wahl in den Bundesrat geschafft.

In der Landesregierung stand sie dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) vor. Laut Mitteilung führte sie dieses "kompetent und engagiert". Dank ihr habe die Schweiz ein neues Gesetz erhalten, mit dem Asylgesuche rascher behandelt werden konnten.

Entschieden sei sie gegen die Volksinitiative "für die Begrenzung der Einwanderung" angetreten. Diese wurde von den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern 1988 abgelehnt. Als Bundesrätin habe sie sich für die Gleichstellung der Frauen eingesetzt, insbesondere für das neue Eherecht.

1889 Rücktritt aus dem Bundesrat

1989 trat Kopp auf massiven öffentlichen Druck aus dem Bundesrat zurück. 1988 war bekannt geworden, dass sie ihren Ehemann in einem Telefonanruf wegen einer möglichen Verwicklung in Geldwäscherei zum Rückzug aus einem Unternehmen aufgefordert hatte. Sie wies jede moralische oder rechtliche Schuld stets zurück.

Besonders schwer wog, dass Kopp das Telefongespräch zu vertuschen versuchte. Zur Aufklärung der Kopp-Affäre wurde eine parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) eingesetzt. Diese beurteilte Kopps Verhalten als schuldhaftes Versagen. Aus rechtlicher Sicht konnte ihr jedoch nichts vorgeworfen werden. 1990 wurde sie vom Bundesgericht vom Vorwurf der Amtsgeheimnisverletzung freigesprochen.

Nach ihrem Rücktritt zog sich Kopp aus der Öffentlichkeit zunächst weitgehend zurück. Später äusserte sie sich zu Anliegen, die ihr am Herzen lagen. 2004 setzte sie sich für die Einführung der Mutterschaftsversicherung ein. In Vorträgen und Diskussionen sei ihr die Gleichstellung der Frauen auch noch in den letzten Jahren ein wichtiges Thema gewesen. Und sie habe die Frauen ermutigt, in die Politik zu gehen, so der Bundesrat weiter.

Brückenbauerin und gute Zuhörerin

Ihre politische Karriere begann Kopp als Gemeinderätin in Zumikon ZH, später wurde sie Gemeindepräsidentin. 1979 schaffte sie die Wahl in den Nationalrat, 1984 wurde sie zuerst Vizepräsidentin der FDP Schweiz und dann Bundesrätin.

Wie die Gemeinde Zumikon am Freitag in einer Mitteilung schrieb, wurde Kopp 1974 in der Zürcher Gemeinde 37-jährig zu einer der ersten Gemeindepräsidentinnen der Schweiz gewählt. Zuvor war sie Gemeinderätin und führte das Ressort Gesundheit und Soziales.

"Sie war eine Brückenbauerin. In all ihren Funktionen baute sie nie Mauern", hiess es weiter. Das habe sich auch gezeigt, als sie als Studentin an vorderster Front 1956 den geflüchteten ungarischen Studenten geholfen habe. Sie sei immer wieder auf ihre Kritiker zugegangen und habe es fertig gebracht, Lösungen zu finden, mit denen sich Mehrheiten identifizieren konnte.

Nicht nur als Politikerin, sondern vor allem als Mensch habe sie mit ihrem gewinnenden und positiven Wesen eindrückliche Spuren hinterlassen. Um Kopp zu würdigen, werde die Gemeinde einen Teil des Dorfplatzes nach der Sanierung auf ihren Namen umbenennen.

Kopp wohnte rund 59 Jahre ununterbrochen in Zumikon. Ihr Mann war bereits 2009 verstorben. Das Paar hatte eine Tochter und drei Enkeltöchter.

(AWP)