Wegen der aktuellen Versorgungsstörung seien bei gewissen Medikamenten nicht mehr alle Packungsgrössen lieferbar, schrieb das BWL am Mittwoch in einer Medienmitteilung. In diesen Fällen bestehe die Gefahr, dass mehr Medikamente abgegeben würden als für eine Therapie notwendig seien. Die Reste müssten anschliessend entsorgt werden.

So seien zum Beispiel in bis zu 50 Prozent der Antibiotika-Packungen mehr Tabletten enthalten, als für eine Therapie nötig wären. Mit der vorgeschlagenen Massnahme könnten die verfügbaren Medikamente auf eine grössere Anzahl Patientinnen und Patienten ausgedehnt werden, hiess es weiter.

Therapie-Mengen gesichert

Der Entscheid über die Dauer einer Therapie liege aber weiterhin bei den medizinischen Fachpersonen. Und die Patientinnen und Patienten erhielten auch nach wie vor die für eine erfolgreiche Therapie notwendige Menge.

Es müsse weiterhin der originale Beipackzettel abgegeben und auch die Teilmengen müssten gemäss der Originalverpackung beschriftet, kontrolliert und dokumentiert werden. Damit sei die Rückverfolgbarkeit gewährleistet, falls es zu einem Rückruf kommen sollte. Die Massnahme sei zeitlich begrenzt und werde nur so lange aufrecht erhalten, bis sich die Versorgungssituation der betroffenen Wirkstoffe wieder stabilisiert habe.

Spitalapotheker Enea Martinelli und Mitglied der Taskforce sagte gegenüber der Radio-SRF-Sendung "Info3", die Abgabe von Teilmengen helfe sicher, die Situation ein bisschen zu entspannen. Aber es handle sich lediglich um eine kurzfristige Massnahme, die auch nur kurzfristig Entlastung bringen könne.

Befristete Massnahme

Welche Medikamente als Teilmengen abgegeben werden könnten, werde das BWL auf seiner Webseite bekannt geben. Diese Liste werde monatlich aktualisiert. Nicht in Frage für eine Teilabgabe kämen Flüssigkeiten, Brausetabletten und Tabletten in Mehrdosenbehältnissen. Tabletten und Kapseln in einer Durchdrückpackung - sogenannte Blister - dürften nicht herausgedrückt werden.

Nachdem der BWL-Bereich Heilmittel die Versorgungssituation bei Arzneimitteln als "problematisch" eingeschätzt hatte, wurde Ende Januar die Taskforce Engpass Medikamente eingesetzt. Dazu gehören unter anderem auch der Ärzteverband FMH und der Schweizerischen Apothekerverband Pharmasuisse.

BAG verzichtet auf Preissenkungen

Gleichzeitig vermeldete auch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) verschiedene Massnahmen, um die Medikamenten-Versorgung der Schweizer Bevölkerung sicherzustellen. So würden seit Anfang Jahr von Apotheken selber hergestellte Arzneimittel - zum Beispiel ein Kindersirup zur Schmerzbehandlung - unter gewissen Bedingungen von den Krankenversicherern vergütet.

Ausserdem will das BAG bei lebenswichtigen und günstigen Medikamenten wie zum Beispiel Antibiotika "in begründeten Fällen" auf Preissenkungen verzichten und stattdessen die Preise erhöhen. Denn zu tiefe Preise könnten dazu führen, dass die Herstellerinnen die Produkte wegen fehlender Rentabilität von Schweizer Markt nähmen. Damit sollen die Medikamente weiterhin verfügbar bleiben.

Die Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH) erklärte auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA, man stütze die Teilabgabe bei Arzneimitteln mit einer anhaltenden Mangellage.

Apothekenverband kritisiert Abgeltung

Der Grossteil der Arzneimittel werden allerdings von Apotheken abgegeben. Der Apothekenverband Pharmasuisse unterstützt nach eigenen Angaben ebenfalls grundsätzlich die kurzfristigen und rasch wirksamen Massnahmen. Diese bedeuteten aber einen täglichen Mehraufwand für die Apotheken, dessen Vergütung den Mehraufwand nicht decke, schreibt Pharmasuisse auf Anfrage.

Trotz intensiver Verhandlungen habe keine ideale Lösung für die Abgeltung erzielt werden können. Eine Packung zu teilen, sei nicht harmlos. Es gelte Haftpflicht, Rückverfolgbarkeit, Etikettierung, Verpackung und Prospekte zu beachten.

Kurz- bis mittelfristige Lösung könne die Empfehlung der Task Force die Knappheit von einzelnen Medikamenten abmildern, hiess es auf Anfrage beim Apotheken- und Gesundheitskonzern Galenica. Den Apotheken stünden ab Donnerstag Informationen und Prozesse zur Verfügung, die die sicheren Handhabung der Abgabe von Teilmengen erleichtere. Der Umgang mit Magistralrezepturen an sich ist jedoch für Apotheken kein Novum.

(AWP)