Die Lage im Kanton wie auch schweizweit drohe ausser Kontrolle zu geraten, schreibt der Kanton in einer Mitteilung vom Sonntag. Der Regierungsrat habe deshalb an einer Sondersitzung neue Massnahmen beschlossen.
Die bisherigen Massnahmen reichten nicht mehr aus, um den derzeitigen Anstieg an Covid-19-Infektionen effektiv zu bremsen. In den letzten sieben Tagen verzeichnete Appenzell Ausserrhoden 179 neu erkrankte Personen. Ende der vergangenen Woche sei mit 19 gleichzeitig hospitalisierten Personen, darunter zwei Patienten, die beatmet werden mussten, ein Höchststand erreicht worden.
Spitalkapazitäten drohen auszugehen
Sowohl die Neuinfektionen als auch die Hospitalisationen verdoppeln sich nach Angaben des Kantons derzeit binnen sieben Tagen. Wenn sich die Ansteckungszahlen in gleichem Masse wie in den letzten zwei Wochen entwickelten, würden die Spitalkapazitäten in Appenzell Ausserrhoden für Covid-10-Patienten in Kürze ausgeschöpft sein.
Die Massnahmen würden frühzeitig eingeführt, denn je früher diese in Kraft treten würden, desto grösser sei ihr Effekt. Jeder so gewonnene Tag helfe die Kapazitäten der Intensivstationen vor einer Überlastung zu schützen, schreibt der Kanton weiter.
Aufgrund der raschen und starken Zunahme der Covid-19-Neuerkrankungen in den vergangenen drei Wochen in den Ostschweizer Kantonen kann das Contact Tracing derzeit laut Angaben des Kantons nur mit Einschränkungen aufrechterhalten werden. Die Kapazitäten würden ausgebaut, damit diese wichtige Massnahme wieder voll greifen könne.
Ab Montag Mitternacht treten die neuen schärfere Regelungen im Kanton in Kraft. Sie entsprechen dabei den Massnahmen, die der Bundesrat am Wochenende bei den Kantonen in die Vernehmlassung geschickt hatte und die am Samstag publik geworden waren.
Maskentragpflicht wird ausgeweitet
Das Maskentragen wird im Kanton Appenzell Ausserrhoden neu obligatorisch auch in Aussenbereichen von öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Betrieben. Masken müssen auch in Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs sowie in Wartebereichen, Bahnhöfen und anderen Zugangsbereichen des öffentlichen Verkehrs verwendet werden.
Keine Maskentragpflicht gilt auf Strassen, Plätzen und Parkanlagen oder bei Waldspaziergängen.
Der Betrieb von Diskotheken und Tanzlokalen und die Durchführung von Tanzveranstaltungen sind verboten. Verboten sind Veranstaltungen mit über 50 Personen. An Veranstaltungen im Familien- und Freundeskreis dürfen höchstens 15 Personen teilnehmen. Proben und Konzerte von Chören sind verboten.
Arbeitnehmende müssen künftig auch in Innenräumen eine Gesichtsmaske tragen. Es gelten dabei die gleichen Ausnahmen die auch der Bundesrat vorgesehen hat: Ausgenommen sind Einzelbüros oder Tätigkeiten, bei denen aus Sicherheitsgründen oder aufgrund der Art der Tätigkeit keine Maske getragen werden kann sowie medizinische Gründe. Homeoffice wird empfohlen.
Neben der erweiterten Maskentragpflicht gelten weiterhin Schutzkonzepte betreffend Hygiene, Abstand und Zutritt.
(AWP)