Die Kurzarbeitsentschädigungen für das Geschäftsjahr 2021 beliefen sich auf 5,65 Milliarden Franken. Im Jahr zuvor waren es noch 10,78 Milliarden Franken. Wie im Vorjahr übernahm der Bund auch 2021 die Kurzarbeitsentschädigungen. Andernfalls hätte die Arbeitslosenversicherung (ALV) Darlehen aufnehmen müssen, schrieb das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) am Donnerstag. Zum Vergleich: 2019 gab die ALV lediglich 27,5 Millionen Franken für die Entschädigung von Kurzarbeit aus.

Der Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung (ALV) schloss das Geschäftsjahr 2021 bei einem Verlust von 186 Millionen Franken mit einem Gesamtertrag von 14,07 Milliarden Franken (2020: 17,40 Milliarden Franken) und Gesamtaufwendungen von 14,26 Milliarden Franken (17,26 Milliarden Franken) ab. Im Jahresdurchschnitt waren 137'614 Arbeitslose bei der ALV registriert. Das entsprach einer Quote von 3,0 Prozent (3,1 Prozent).

Das Seco geht davon aus, dass aufgrund der vom Ukraine-Krieg ausgehenden Unsicherheiten im laufenden Jahr die Aufwendungen der ALV nur verzögert zurückgehen werden. Durch den Krieg entstünden grosse Risiken für die globale Konjunktur.

(AWP)