Grüter hält fest, die Zahl der Ausgesteuerten sei in den letzten Jahren angestiegen. Jeden Monat würden derzeit rund 3'500 Personen ausgesteuert. Diese Personen haben während 18 Monaten Arbeitslosengeld bezogen. Mit der Aussteuerung verschwinden sie aus der Arbeitslosenstatistik. Damit sei diese unvollständig, kritisiert Grüter.
Der Bundesrat schreibt in seiner am Donnerstag veröffentlichten Antwort, in der Schweiz bestehe keine Pflicht, sich bei Arbeitslosigkeit oder Stellensuche bei der Arbeitslosenversicherung zu melden. Ebenso bestehe keine Pflicht, nach Ablauf des möglichen Bezugs von Taggeldern bei der Arbeitslosenversicherung registriert zu bleiben.
Damit könne der Arbeitsmarktstatus nur erfasst werden, wenn sich eine Person freiwillig bei der Arbeitslosenversicherung melde und gemeldet bleibe. Die Situation der Ausgesteuerten werde regelmässig mit Studien erforscht, schreibt der Bundesrat weiter. Aus diesen Untersuchungen sei bekannt, dass eine Mehrheit nach gewisser Zeit wieder eine Stelle gefunden habe.
Eine Minderheit sei weiterhin auf der Suche oder habe sich aus dem Arbeitsmarkt zurückgezogen, etwa durch Beginn einer Ausbildung oder durch die Abreise ins Ausland. Für ausgesteuerte Personen ergäben sich somit neue Erwerbssituationen, weshalb die Integration in den Arbeitslosenbestand zu falschen Aussagen führen würde.
mk
(AWP)