Die Vorlage der nationalrätlichen Rechtskommission sieht vor, dass Dienstleister ihre Kunden informieren müssen, bevor befristete Verträge automatisch verlängert werden. Dies soll mindestens einen Monat vor Vertragsablauf geschehen. Ohne diese Information sollen Verträge ohne Konventionalstrafe aufgelöst werden können.
Mehraufwand für Unternehmen
Für den Bundesrat stellt diese Informationspflicht einen unverhältnismässigen Eingriff in die Vertragsfreiheit dar, wie er in seiner am Mittwoch verabschiedeten Stellungnahme schreibt. Die betroffenen Unternehmen - etwa Fitness-Center oder Anbieter von Anti-Virus-Programmen - hätten damit beträchtlichen Mehraufwand.
Konsumentinnen und Konsumenten ist es nach Ansicht des Bundesrates zuzutrauen, ihre Vertragsverhältnisse selbstständig zu verwalten. Der Bundesrat spricht von einem geringen Aufwand und verweist auf die verfügbaren technischen Möglichkeiten dafür.
Der Bundesrat verweist zudem auf die Regelungen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Unter anderem müssen Kundinnen und Kunden vor Vertragsabschluss auf die AGB hingewiesen werden. Über ungewöhnliche AGB-Klauseln müssen Anbieter besonders informieren.
Trotz seiner Ablehnung will sich der Bundesrat einem besseren Schutz vor automatischen Vertragsverlängerungen nicht ganz verschliessen. Er schlägt vor, zu prüfen, ob Unternehmen verpflichtet werden können, ihre Kundschaft beim Abschluss des Vertrags ausdrücklich auf die automatische Verlängerung hinzuweisen.
Sollte das Parlament an der verstärkten Informationspflicht festhalten, schlägt der Bundesrat vor, für Unternehmen Erleichterungen bei der Benachrichtigung ins Auge zu fassen. Eine Nachricht an die letzte vom Kunden kommunizierte Adresse soll genügen, ohne einseitige Beweislast beim Unternehmen.
Anstoss von 2013
Den Anstoss zur Vorlage gab 2013 der damalige Nationalrat Mauro Poggia (MCG/GE) und heutige Genfer Staatsrat mit einer parlamentarischen Initiative. Das Anliegen ist umstritten.
Die Rechtskommissionen (RK) beider Räte hatten zunächst beschlossen, der Initiative Folge zu geben. Mit Stichentscheid des Präsidenten beantragte die RK des Nationalrates dann aber dem Plenum, auf die Vorlage zu verzichten und die Initiative abzuschreiben.
Der Nationalrat bestand jedoch auf der verlangten Gesetzesanpassung und folgte damit der in der Kommission unterlegenen Minderheit. Die RK-Mehrheit dagegen ist wie der Bundesrat der Auffassung, dass die Mitteilungspflicht einen Eingriff in die Vertragsfreiheit darstellt und unnötigen Bürokram verursacht.
Geteiltes Echo in Vernehmlassung
In der Vernehmlassung stiess das Vorhaben ebenfalls auf geteiltes Echo: Wirtschaftskreise sowie SVP und FDP lehnten die verlangten Regelungen ab. Konsumentenschützer dagegen forderten, dass die stillschweigende Verlängerung eines Vertrages verboten wird.
Einige Dienstleister haben selbst auf die Kritik an stillschweigend verlängerten Verträgen reagiert: Handyanbieter verzichten seit 2014 auf solche stillschweigenden Vertragsverlängerungen, und einige Fitnesscenter haben diese Praxis unter dem Druck von Konsumentenorganisationen ebenfalls aufgegeben.
(AWP)