Gegenüber der Periode 2017 bis 2020 steige der jährliche Betrag aufgrund der höheren Bilanzsumme der BKB somit um 1,4 Millionen Franken. Im Vergleich mit den anderen Kantonen befinde man sich somit im oberen Mittelfeld, heisst es im Communiqué.

Zudem folge die Baselstädtische Exekutive einer Empfehlung der Geschäftsprüfungskommission (GPK) des als "Grosser Rat" bekannten Kantonsparlaments, heisst es weiter. Im Zusammenhang mit der Übernahme der Bank Cler durch die BKB hatte die GPK grundsätzliche Rechts- und Haftungsfragen aufgeworfen.

Geplante Gesetzerevision

In der Folge wurde die Finanzkontrolle des Kantons Basel-Stadt mit einer Analyse der zentralen Aspekte dieser Fragen beauftragt. Die Finanzkontrolle ist das unabhängige externe und interne Aufsichtsorgan von kantonalen Organisationen und prüft die Ordnungsmässigkeit der Rechnungsführung.

In ihrer Analyse der Übernahme sei sie zum Schluss gekommen, dass das geltende Recht die vollständige Übernahme der Bank Cler durch die BKB erlaube, heisst es im Communiqué. Die Finanzkontrolle habe aber empfohlen, die Konzernbildung und -führung explizit im BKB-Gesetz zu regeln.

Der Regierungsrat werde dem nun nachkommen und dem Grossen Rat ein revidiertes Gesetz vorlegen.

(AWP)