Diese Änderungen gelten rückwirkend ab dem 1. Januar 2023, wie der Baumeisterverband (SBV) nach der ausserordentlichen Delegiertenversammlung am Freitag in Zürich mitteilte. Der Vertrag gilt für drei Jahre. Der SBV sowie die Gewerkschaften Unia und Syna beantragen nun beim Bundesrat, dass der neue Landesmantelvertrag (LMV) allgemeinverbindlich erklärt wird.

Bauarbeiterinnen und Bauarbeiter hatten dem neuen LMV bereits im Dezember 2022 zugestimmt. Ausgehandelt wurde der neue Vertrag in neun Verhandlungsrunden.

Es kam auch zu Streiks und Kundgebungen: Ab dem 17. Oktober gingen laut den Gewerkschaften Unia und Syna schweizweit rund 15'000 Bauarbeiterinnen und Bauarbeiter auf die Strasse, um ihre Forderungen an einen neuen LMV zu bekräftigen.

(AWP)