Im Zeitraum vom 14. Januar bis zum 28. April hätten Beamte an der deutsch-schweizerischen Grenze etwa 350 Verstösse und Mängel bei der digitalen Einreiseanmeldung registriert, hiess es. An der deutsch-französischen Grenze lag die Zahl im selben Zeitraum demnach bei etwa 100. Bei der Test- und Nachweispflicht lagen die Verstösse an beiden Grenzen im einstelligen Bereich. An der Grenze zur Schweiz gab es den Angaben zufolge sieben Fälle, an der Grenze zu Frankreich neun. Bei Verstössen werde das zuständige Gesundheitsamt informiert, das gegebenenfalls ein Bussgeldverfahren einleiten könne.

Regelmässige Kontrollen an den Grenzen zu Frankreich und der Schweiz gibt es derzeit nicht. Die Bundespolizei überprüft die Einhaltung der der Coronavirus-Einreiseverordnung stichprobenartig. Diese sieht vor, dass sich Einreisende aus Risikogebieten wie der Schweiz und Hochinzidenzgebieten wie Frankreich im Regelfall vorab digital anmelden müssen. Wer aus einem Hochinzidenzgebiet einreist, muss zusätzlich schon bei Übertreten der Grenze einen negativen Corona-Test vorweisen können, der nicht älter als 48 Stunden alt ist - es sei denn, er kann bestimmte Ausnahmeregelungen für sich geltend machen./vio/DP/stk

(AWP)