Der auf Grund politischer Überlegungen festgelegte Umwandlungssatz sei angesichts der demografischen Lage zu hoch, hält der Beirat fest. Liege der Umwandlungssatz in der obligatorischen Versicherung wie heute bei 6,8%, reiche das Kapital für die Finanzierung der Rente über 15 Jahre, bei konstanter Verzinsung des Sparkapitals von 1%.

Bei einer Verzinsung von 3% sind es 20 Jahre Rente. Geht jemand mit 65 in Rente, reicht das Vorsorgekapital somit bis zum Lebensalter 81 respektive 85. Läge der Umwandlungssatz für die Berechnung der Rente bei 6,0%, wären es 84 oder 88 Jahre.

Die Senkung des Umwandlungssatzes auf 6% war mit dem Nein zur Revision der Altersvorsorge im September 2017 abgelehnt worden.

Hinzu kommen die tiefen Zinsen, die die Anlageergebnisse zunehmend verschlechtern. Die Kapitalanlagerendite habe in den letzten Jahren auf knapp über 3% gehalten werden können, heisst es in dem Bericht. Eine solche Rente bei angemessenem Risiko zu erzielen, werde aber immer schwieriger.

Beim Anlegen steckten Pensionskassen in einem engen Korsett, so der Beirat. Sie hätten wenig Spielraum für einen Erfolg versprechenden Mix der Anlagen und Risiken und könnten höchstens beschränkt in neue Anlagen investieren. Gespräche von Behörden und Branchen über gewisse Lockerungen seien aufgenommen worden, schreibt der Beirat.

Der Beirat Zukunft Finanzplatz beurteilt Herausforderungen und Zukunftsperspektiven des Finanzplatzes aus strategischer Sicht und macht dem Bundesrat gegebenenfalls Handlungsempfehlungen. Geleitet wird das Gremium von Aymo Brunetti. Vertreten sind Behörden, Privatsektor und Wissenschaft.

(AWP)