Das Covid-19-Gesetz sei zudem demokratisch breit abgestützt. Das Volk habe schon zwei Mal abgestimmt und sich beide Male dafür ausgesprochen, sagte Berset am Dienstag vor den Medien in Bern. Weil das Referendum ergriffen wurde, muss nun aber am 18. Juni erneut darüber abgestimmt werden.
Beim Covid-Gesetz gehe es darum, vorbereitet zu sein, sagte Berset. Genau diesbezüglich seien ja der Landesregierung seit dem Beginn der Corona-Pandemie von vielen Seiten Defizite vorgeworfen worden. Als die Pandemie im Jahr 2020 die Schweiz erreichte, habe der Bundesrat schnell handeln müssen. Er habe sich dabei auf das Epidemiengesetz und auf Notrecht gestützt, sagte Berset.
Mit den vom Parlament Mitte Dezember beschlossenen Massnahmen im Rahmen des Covid-19-Gesetzes könnten die Behörden bis Mitte 2024 weiterhin rasch und ohne Notrecht handeln. Damit habe das Parlament eine befristete gesetzliche Grundlage geschaffen.
Dazu gehört die Rechtsgrundlage für das Covid-Zertifikat, das wichtig werden könnte für Reisen. Zudem könnten weiterhin Medikamente gegen Covid-Erkrankungen importiert und verwendet werden, auch wenn sie in der Schweiz noch nicht zugelassen sind, argumentierte Berset.
Coronavirus zirkuliert weiter
Das Coronavirus zirkuliere weiterhin in der Bevölkerung und bleibe unberechenbar, warnte der Gesundheitsminister. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass eine neue gefährliche Virusvariante auftritt.
Der Bund solle die Kantone daher weiterhin verpflichten können, die Auslastung der Spitalbetten-Kapazitäten auf ihrem Boden zu melden. Dies auch, um Versorgungslücken rechtzeitig erkennen und verhindern zu können.
Zudem sollen Arbeitgeber nach wie vor verpflichtet werden können, besonders gefährdete Personen in ihrer Belegschaft vor Ansteckungen zu schützen, etwa mit Arbeit von zu Hause aus, vom Homeoffice. Bei Bedarf soll auch die zurzeit deaktivierte Covid-App wieder in Betrieb genommen werden können. Sie dient der Nachverfolgung von Kontakten mit positiv auf das Virus getesteten Personen.
Berset wies auch auf die Bedeutung von Grenzgängern für das Gesundheitswesen in der Schweiz hin: Bei Grenzschliessungen könne der Bund dafür sorgen, dass diese weiterhin einreisen könnten. Damit solle besonders der Betrieb in den Spitälern der Grenzregionen sichergestellt werden.
Eine Lanze für das Covid-19-Gesetz brach vor den Medien in Bern auch der Bündner Regierungsrat Martin Bühler von der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK). Bund und Kantone hätten Hand in Hand zusammengearbeitet. Das Gesetz schaffe Planungssicherheit, man müsse in einer vergleichbaren Situation nicht bei Null anfangen. Das Covid-19-Gesetz sei verhältnismässig und sinnvoll.
Referendumskomitee fordert Schlussstrich
Das Referendumskomitee um die Bewegungen Mass-voll und Freunde der Verfassung hingegen will einen Schlussstrich unter die Corona-Pandemie ziehen.
Die Massnahmen machten keinen Sinn, ist das Argument. Das Zertifikat für den Nachweis einer Impfung oder Genesung von Covid-19 sei nutzlos. Denn es habe sich erwiesen, dass Geimpfte das Coronavirus genauso weiterverbreiten könnten wie Ungeimpfte. Deshalb müsse das Covid-Gesetz aufgehoben und die Demokratie wiederhergestellt werden. Das Referendumskomitee bezichtigt sowohl den Bundesrat als auch das Parlament der Lüge.
Das Covid-19-Gesetz ist seit September 2020 in Kraft und wurde seither mehrmals vom Parlament angepasst. In der jüngsten, Ende Dezember 2022 beschlossenen Version gilt es noch bis Ende Juni 2024. Weil das Parlament die Bestimmungen für dringlich erklärt hat, sind sie bereits in Kraft. Würde die Verlängerung an der Urne abgelehnt, müsste das Gesetz Mitte Dezember 2023 ausser Kraft gesetzt werden.
(AWP)