Im November 2018 hatte die eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) ein dreijähriges Verbot zur Ausübung einer leitenden Funktion gegen Ammann verhängt. Es gilt für Institutionen, die unter der Aufsicht der Finma stehen.

Ammann hat laut der Aufsicht seine Sorgfaltspflichten in Bezug auf die Geldwäscherei und die Organisation der Bank verletzt. Dieses Verdikt steht insbesondere im Zusammenhang mit den Beziehungen der BSI zum malaysischen Fonds 1MDB.

Komplexer Fall

Das Bundesverwaltungsgericht, das als Vorinstanz vom ehemaligen "Head of Legal and Compliance" angerufen worden war, senkte die Verfahrenskosten von 30'000 auf 25'000 Franken. Das Bundesgericht hat diese Kosten auf 5000 Franken gesenkt. Allerdings muss Ammann für das vorliegende Verfahren kosten von 9500 Franken berappen.

Das Bundesgericht rechtfertigt diesen Betrag mit der Komplexität des Falls. Allein die Beschwerdeschrift umfasste nicht weniger als 167 Seiten.

Wegen des Korruptionsskandals rund um den 1MDB-Staatsfonds wurden weltweit gegen mehrere Banken Verfahren eingeleitet. Die Finma führte sieben Verfahren. Für die BSI verfügte sie die Auflösung nach der Übernahme durch EFG International. (Urteil 2C_747/2021 vom 30.3.2023)

(AWP)