Entscheidend sei nicht die Nationalität, sondern ob eine Person im betroffenen Gebiet gelebt habe, sagte Agnès Schenker, Sprecherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD), am Sonntag der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Sie bestätigte damit Berichte von SRF und der "NZZ am Sonntag".

Vom sogenannten Fast-Track-Verfahren profitieren können nach Angaben des Bundes Menschen, die aus dem Erdbebengebiet stammen und ihren Wohnsitz verloren haben.

Zum Zeitpunkt des Erdbebens hätten sich viele Syrerinnen und Syrer im türkischen Teil des Erdbebengebiets aufgehalten, gab Schenker weiter zu bedenken. Die grösste Schwierigkeit für Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller dürfte sein, ein gültiges Reisedokument zu erhalten: "Darauf haben wir keinen Einfluss".

Keine Einreise ohne Dokumente

Die Schweiz müsse allein schon aus Sicherheitsgründen bei jeder Person wissen, wer vorübergehend ins Land komme, erklärte Anne Césard, Mediensprecherin des Staatssekretariats für Migration (SEM), auf Anfrage. Ein Reisepass oder Notfallpass bleibe daher Voraussetzung für eine Einreise.

Auch die Visumspflicht bleibt bestehen. Die Neuregelung bedeute aber, dass die Schweizer Vertretung in Beirut entsprechende Viusmsgesuche prioritär bearbeite. Bisher sind laut dem SEM dort 74 Anfragen per Mail eingegangen, aber noch keine Visumsanträge.

Das beschleunigte Verfahren gilt für Personen mit engen Verwandten in der Schweiz. Dazu zählen Ehegatten, Eltern, Grosseltern, Kinder sowie minderjährige Enkelkinder - nicht aber Geschwister. Die Angehörigen in der Schweiz müssen über die Schweizer Staatsangehörigkeit, eine Aufenthaltsbewlligung B oder eine Niederlassungsbewilligung C verfügen.

(AWP)