Wenn der Anbieter beispielsweise einen automatisierten Chat (Chatbot) als Hilfestellung benutzt, soll der Verbraucher das Recht haben, mit einem Menschen sprechen zu können, wie aus der Mitteilung hervorgeht. Auch der Widerruf soll einfacher werden - zum Beispiel über eine Schaltfläche auf der Webseite, die einfach zu finden sein muss. Ziel dieser Rücktrittsfunktion sei es, die Verbraucher für ihre Rechte zu sensibilisieren und sicherzustellen, dass der Rücktritt von einem Vertrag nicht aufwendiger ist als der Abschluss. Diese Vorschrift soll künftig nicht nur für den Abschluss von Finanzdienstleistungen, sondern für alle Online-Verträge gelten.

Die EU-Staaten und das Parlament müssen die neuen Regeln noch bestätigen. Dies gilt als Formalie./red/DP/jha

(AWP)