Mit den neuen Vorschriften müssten die Länder dafür sorgen, dass die Informationen aus den zentralen Registern über einen einzigen Zugangspunkt verfügbar sind, erklärte das Parlament. Der Zugangspunkt müsse von der EU-Kommission entwickelt und betrieben werden. "Auf diese Weise können die zuständigen Behörden schnell feststellen, ob eine Person Konten in mehreren EU-Ländern unterhält, ohne mehrere zeitraubende Abfragen durchführen zu müssen", hiess es in der Mitteilung.
Die EU-Kommission begrüsste die Einigung darüber, Strafverfolgungsbehörden einen besseren Zugang zu Finanzinformationen zu ermöglichen. "Die heutige Vereinbarung ist von entscheidender Bedeutung für die Erleichterung des Kampfes gegen schwere und organisierte Kriminalität", schrieb die Brüsseler Behörde auf Twitter. Derzeit wird in Brüssel auch über ein neues Paket zur Bekämpfung von Geldwäsche verhandelt.
Die EU-Staaten und das Parlament müssen die Einigung noch bestätigen. Dies gilt allerdings als Formalie./red/DP/jha
(AWP)