"Der Zugang zu Finanzinformationen ist ein wichtiges Instrument bei Finanzermittlungen und bei den Bemühungen, Erträge aus Straftaten aufzuspüren und zu beschlagnahmen", hiess es in einer Mitteilung der Länder.
Mit den neuen Vorschriften müssten die Länder dafür sorgen, dass die Informationen aus den zentralen Registern über einen einzigen Zugangspunkt verfügbar sind, erklärte das Parlament. Der Zugangspunkt müsse von der EU-Kommission entwickelt und betrieben werden. Auf diese Weise könnten die zuständigen Behörden schnell feststellen, ob eine Person Konten in mehreren EU-Ländern unterhalte, ohne mehrere zeitraubende Abfragen durchführen zu müssen.
Die EU-Kommission begrüsste die Einigung. "Die heutige Vereinbarung ist von entscheidender Bedeutung für die Erleichterung des Kampfes gegen schwere und organisierte Kriminalität", schrieb die Brüsseler Behörde auf Twitter. Derzeit wird in Brüssel auch über ein neues Paket zur Bekämpfung von Geldwäscherei verhandelt.
Die EU-Staaten und das Parlament müssen die Einigung noch bestätigen. Dies gilt allerdings als Formalie.
(AWP)