Die Revision lege den Fokus auf Lücken bei der Verwendung von Basisstatistiken sowie auf das Ungleichgewicht zwischen Aufkommen und Verwendung, heisst es weiter. Die seit 2012 geschätzten illegalen Aktivitäten sollen nun dank neuer Berechnungsmethoden und Daten überarbeitet werden.

Zur Schattenwirtschaft zählt etwa die Schwarzarbeit, also laut BFS Tätigkeiten für die Produktion von Gütern und Dienstleistungen, die nicht angegeben werden. Die Schattenwirtschaft wird aber weiterhin nicht explizit in die VGR einbezogen. Unter die illegalen Aktivitäten fällt etwa der Handel mit Drogen.

Revision der Methoden und Datenquellen

Das BFS nimmt bei den Berechnungsmethoden verschiedene Änderungen vor. So werden bei der Berechnung des Endkonsums der privaten Haushalte neben der Haushaltsbudgeterhebung (HABE) weitere Daten hinzugezogen und die Stichproben vergrössert. Auch wird hier neu zwischen Einkäufen im Ausland (in Fremdwährung) und Einkäufen in der Schweiz unterschieden und auf die entsprechenden Preisindizes angewandt.

Mit Blick auf die Finanzbranche würden neu auch die mit Finanzdienstleistungen verbundene Tätigkeiten von Gesellschaften (ohne Versicherungen und Fondsmanager) bestimmt, die nicht in der Bankenstatistik enthalten sind. Zudem werden die Tätigkeiten der Auslandsfilialen von Schweizer Banken neu berechnet.

Die Transaktionen "Privater Organisationen ohne Erwerbszweck" (POoE) - also etwa Kirchen, Parteien, Gewerkschaften, Sport- und sonstige Vereine - werden auf Grundlage von Stichproben neu berechnet. Änderungen gibt es zudem bei der Ermittlung der Ausrüstungsinvestitionen und der Fremdenverkehrsbilanz.

Neu wird zudem auch die Empfangsgebühr für Radio und Fernsehen nicht mehr als Dienstleistung betrachtet, sondern als Steuer an den Bund verbucht, durch die Radio und Fernsehen subventioniert werden.

Anstieg des BIP als Folge

Die neuen Methoden würden Auswirkungen auf die vierteljährliche VGR haben und zu einem Anstieg des BIP führen, wie das BFS weiter schreibt. Dadurch würde sich aber nichts an der Konjunkturentwicklung der vergangenen Jahre ändern.

Die revidierten Daten der jährlichen (BFS) und der vierteljährlichen VGR (SECO) werden am 28. September 2020 veröffentlicht.

Die Schweiz hatte Anfang der 1990er-Jahre das Europäische System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) übernommen und die aktuell gültige Version stammt aus dem Jahr 2010. Dabei wurde empfohlen, alle fünf Jahre eine Revision durchzuführen, um ein neues Basisjahr (Benchmark-Revision) festzulegen und alle zehn Jahre eine Revision konzeptioneller Art vorzunehmen. Die diesjährige Revision der VGR ist eine Benchmark-Revision.

yr/tv

(AWP)